APA - Austria Presse Agentur

SPÖ, FPÖ und NEOS wollen "parlamentarischen Quellenschutz"

SPÖ, FPÖ und NEOS wollen einen "parlamentarischen Quellenschutz" für Abgeordnete einführen, wie er auch für Journalisten gilt. Damit sollen Abgeordnete das Recht haben, bei Ermittlungen der Justiz die Aussage zu verweigern, um Informanten zu schützen. Anlass ist der Versuch des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung (BAK), das Handy der NEOS-Abgeordneten Stephanie Krisper beschlagnahmen zu lassen.

Die drei Parteien beantragen im Nationalrat eine entsprechende Änderung der Strafprozessordnung. In den dort verankerten Aussageverweigerungsgründen (§ 157) wollen Krisper, NEOS-Kollege Niki Scherak, SPÖ-Vize Jörg Leichtfried und FPÖ-Mandatar Harald Stefan den Schutz von Informationsquellen von Abgeordneten gesetzlich verankern. Gelten soll das neue Gesetz zum Beispiel für Mitglieder des Nationalrats, Mitglieder des Bundesrats und Angestellte der parlamentarischen Klubs.

Zur Ausübung der parlamentarischen Kontrolltätigkeit seien Abgeordnete unter anderem darauf angewiesen, vertrauliche Informationen aus der Bevölkerung zu verarbeiten, argumentieren die Antragsteller in der Begründung ihrer Initiative. Bürger müssten die Möglichkeit haben, sich vertrauensvoll an Abgeordnete zu wenden, um Missstände in der Verwaltung aufzuzeigen, ohne befürchten zu müssen, dass ihre Identität aufgedeckt wird. Es sei daher notwendig, den Schutz der ungestörten Kommunikation zwischen Abgeordneten und Bürgern durch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht abzusichern.

Der durch den Antrag vorgeschlagene parlamentarische Quellenschutz ist dem Redaktionsgeheimnis nachgebildet, das journalistische Quellen schützt. Außerdem sieht die Strafprozessordnung vor, dass das Recht auf Aussageverweigerung nicht umgangen werden darf, indem die Behörden Unterlagen oder Datenträger beschlagnahmen, um an die gewünschten Informationen zu gelangen.

Im Moment sind Abgeordnete nicht zur Verweigerung der Aussage berechtigt. Zugestanden wird das per Gesetz lediglich Berufsgruppen wie etwa Anwälten und Notaren, Wirtschaftstreuhändern, Fachärzten für Psychiatrie, Psychotherapeuten, Psychologen und Bewährungshelfern. Weiters können Medieninhaber und Medienmitarbeiter die Aussage verweigern. Letzteres kam auch Krisper zugute: Weil sie einen Blog betreibt, entschied die Staatsanwaltschaft, dass sie durch das Redaktionsgeheimnis geschützt war und lehnte die vom BAK gewünschte Beschlagnahme ihres Handys ab.