SPÖ kritisiert vor Nationalrat Besteuerung von Milliardären

Einkommen von Milliardären würden nur halb so hoch besteuert werden wie jene derer, "die arbeiten gehen", meinte Finanzsprecher Jan Krainer in einer Pressekonferenz am Dienstag. Die Lücke müsse geschlossen werden, pochte er. Bei der ÖVP ortete er allerdings Bestrebungen in die entgegengesetzte Richtung.
"Wir sind wirklich grottenschlecht dabei, Milliardäre zu besteuern", meinte Krainer. Pro verdienten 100 Euro müssten Milliardäre nur 20 bis 25 Euro an Steuern zahlen. "Jeder, der arbeiten geht, zahlt circa 40 Euro Steuern und Abgaben." So lautet der Titel der von den Sozialdemokraten gestalteten "Aktuellen Stunde" am Mittwoch denn auch "Wieso zahlen in Österreich Milliardäre weniger Steuern als Menschen, die arbeiten gehen, Herr Bundeskanzler?"
Strukturelle Bevorzugung von Milliardären in Österreich
Dass Milliardäre in Österreich strukturell bevorzugt werden, sieht Krainer durch den COFAG-Untersuchungsausschuss, in dem er als SPÖ-Fraktionsführer fungierte, bewiesen. Scharf geschossen wurde gegen die ÖVP. Diese helfe Milliardären individuell, Steuern zu sparen, so Krainer, habe doch der Steuerzahler etwa den Privatjet Rene Benkos mitbezahlt, wie ein Beamter im U-Ausschuss berichtet hatte. Auch habe die ÖVP im Jahr 2020 gegen das europäische Recht eine Bevorzugung der Konzerne durchgesetzt, Konzerne hätten über eine Milliarde Euro mehr an Covid-Förderungen bekommen, die sie nicht gebraucht hätten.
Statt wie zuvor etwa 4.500 Prüfungen habe das zuständige Finanzamt, das Konzerne, Milliardäre und Stiftungen prüfe, im vergangenen Jahr außerdem nicht einmal mehr 3.000 Prüfungen durchgeführt - "ein neuer Tiefstand", meinte Krainer. Es gebe u.a. personelle und organisatorische Probleme, Verbesserungsvorschläge seien nicht beachtet worden.
Mit Blick auf das Tagesprogramm der Plenarsitzungen am Mittwoch und Donnerstag, das zahlreiche Debatten zu Berichten enthält, meinte Krainer, die Regierung habe aufgehört, zu arbeiten. Sie sei nur noch damit beschäftigt, "Sachen zu reparieren". So gibt es etwa eine Änderung bei vor kurzem beschlossenen Zinszuschüssen des Bundes für Wohnbauförderdarlehen der Länder.
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