SPÖ unterliegt Kickl vor Gericht

In dem Verfahren ging es im Wesentlichen darum, dass die Sozialdemokraten einen Newsletter veröffentlicht hatten, in dem eine Nähe Kickls zu dem bekannten Neonazi behauptet wurde. Zudem wurde verbreitet, dass der heutige Innenminister die Razzia im Verfassungsschutz (damals BVT) veranlasst hätte, um eine Liste im Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die die Nähe zwischen den beiden beweisen solle.
Im der APA vorliegenden Urteil heißt es unter anderem: "Es kann - vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs - kein Zweifel daran bestehen, dass die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern." Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten "eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung" dar.
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