APA - Austria Presse Agentur

SPÖ warnt vor starken Mieterhöhungen durch WGG-Reform

Die Sozialdemokraten warnen vor starken Mieten-Erhöhungen für Bewohner gemeinnütziger Wohnungen durch die von ÖVP und FPÖ geplante Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG). Durch Wiedereinführung der sogenannten Auslaufannuitäten für 450.000 Haushalte würden Mieterhöhungen um bis zu 30.000 Euro pro Jahr drohen, kritisiert die SPÖ, die sechs Abänderungsanträge vorbereitet.

"Wohnen ist ein Grundrecht und darf für Familien nicht zur Existenzfrage werden", erklärte SPÖ-Parteivorsitzende Pamela Rendi-Wagner dazu. Derzeit sehe das WGG vor, dass die Mieten deutlich sinken, sobald die Kreditrückzahlungen für die Gebäude abgeschlossen sind, erinnerte die SPÖ am Samstag. Nach Ausfinanzierung der Wohnung haben Mieter momentan nur noch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge (EVB), die Betriebskosten sowie eine Grundmiete von 1,80 Euro pro Quadratmeter und Monat zu zahlen. Das wollten ÖVP und FPÖ nun ändern, sodass die Mieten für ausfinanzierte Genossenschaftswohnungen statt auf die Grundmiete abzusinken auf dem jeweils bestehenden Niveau bleiben würden. Das sei "das größte Belastungspaket für Genossenschaftsmieter in der Zweiten Republik".

Weitere Kritik übt die SPÖ an geplanten Befristungen im WGG, einer drohenden Streichung einer Konsumentenschutzbestimmung, der vorgesehenen früheren Kaufoption sowie Bestimmungen zu Klimaschutzmaßnahmen und Grundstückskosten - dazu kommen ebenfalls Abänderungsanträge. Befristungen würden nach dem neuen Gesetz nicht mehr generell ausgeschlossen - es solle Ausnahmen und Interpretationsmöglichkeiten geben. Bisher habe es Befristungen im WGG nicht gegeben, sondern lediglich unbefristete Mietverträge.

Die geplante teilweise Außerkraftsetzung von § 6 Abs. 1 Z 5 Konsumentenschutzgesetz würde künftig als Schutz für Mieter vor unvorhergesehenen Mietzinserhöhungen fehlen, und Bauvereinigungen hätten keine Pflicht mehr zur transparenten Vertragsgestaltung, wird gewarnt. Eine Verkürzung der Frist von 10 auf 5 Jahren, nach denen Mieter ihre Wohnung erwerben können sollen, wird von der SPÖ abgelehnt. Auch sei die Umsatzsteuerpflicht bei einer verkürzten Frist ungelöst geblieben, für die Sozialdemokraten ein "Fauxpas".

Bei den Grundstückskosten dürfe man nicht, wie im Gesetz vorgesehen, den Bauvereinigungen die Wahl lassen, ob sie den Verkehrswert oder die tatsächlichen Grundkosten ansetzen, was die Anrechnung in der Baukostenendabrechnung bzw. die Inrechnungstellung für die Mieter betreffe. Werde keine Obergrenze geschaffen, würden die Kosten für die Wohnungen stark steigen und diese wären nicht mehr leistbar.