APA - Austria Presse Agentur

SPÖ will "Aktion 20.000" für alle Langzeitarbeitslosen

Die SPÖ will die von Türkis-Blau sistierte "Aktion 20.000" nicht nur wieder einführen, sondern sogar ausbauen. Das zeigt ein der APA vorliegendes Papier zur Nationalratswahl. Konkret sollen nicht nur über 50-Jährige, sondern sämtliche Langzeitarbeitslose profitieren, unter anderem als E-Taxler. Parteichefin Pamela Rendi-Wagner spricht von einer "Jobgarantie".

Argumentiert wird seitens der SPÖ, dass noch immer fast 100.000 Menschen mehr arbeitslos sind als noch 2008 vor der Wirtschafts- und Finanzkrise. Nach Ende der Aktion 20.000 sei die Zahl der Arbeitslosen über 50 Jahre inzwischen wieder angestiegen und im August bei 94.500 Personen gelegen. Die Zahl der Langzeitbeschäftigungslosen insgesamt liege bei rund 100.000 und habe sich in den letzten zehn Jahren verdoppelt.

Ziel der SPÖ ist nun, Vollbeschäftigung herzustellen, wobei man auf zwei Eckpfeiler setzt. So soll die "Aktion 20.000", mit der Beschäftigung in Kommunen gefördert wurde, nun für alle Arbeitslosen, die mehr als ein Jahr ohne Beschäftigung sind, gelten. In den Schulen, Gemeinden und Bezirksämtern gebe es genügend Bedarf an Unterstützungspersonal, findet die SPÖ.

Zudem will sie einen Klimaschwerpunkt setzen. Angeregt werden geförderte Elektrotaxis in Gemeinden, die von Langzeitarbeitslosen gesteuert werden könnten. Damit könnten Bahnreisende die letzten Kilometer zum Ziel bewältigen oder auch ältere Menschen zum Arzt oder zum Einkauf gebracht werden.

Neugestalten will man auch die Weiterbildung. Die bestehenden Förderungen von Fachkräftestipendium über Bildungskarenz bis Selbsterhalterstipendium sollen in ein neues gemeinsames System übergeführt werden, das "Qualifizierungsgeld Neu", ein fiktives Arbeitslosengeld mindestens in Höhe des Ausgleichszulagenrichtsatzes (von derzeit 933 Euro). Dieses soll allen Beschäftigten, Selbstständigen und Arbeitssuchenden zu Gute kommen, die sich weiterbilden oder eine neue Ausbildung beginnen wollen und älter als 25 Jahre sind. Diese Zuwendung gäbe es maximal 36 Monate während der Ausbildung.