APA - Austria Presse Agentur

SPÖ will mehr Anstrengung gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Die SPÖ fordert von der Regierung mehr Anstrengung und klare Ansagen im Kampf gegen die Langzeitarbeitslosigkeit.

Zudem stört sie sich an einer geplanten Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes und fordert deutlich höhere Strafen als sie momentan geplant sind. "Die von der Regierung angekündigte Aktion Sprungbrett beinhaltet kein langfristiges Ziel gegen die Langzeitarbeitslosigkeit und ist ein Marketingschmäh", kritisierte SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch.

Er störte sich am Mittwoch vor JournalistInnen in Wien daran, dass die türkis-grüne Bundesregierung Langzeitarbeitslose "bis dato eindeutig zurückgelassen" habe. Dank AMS sei es über die vergangenen Jahre aber stets gelungen, rund 50.000 Langzeitarbeitslose wieder in die Beschäftigung zu bringen – sogar im Coronajahr 2020. Genau diese Zahl sehe die "Aktion Sprungbrett" auch vor, so Muchitsch, der bei dieser Aktion klare Aussagen zu Zielen und Vorgehen vermisste.

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Arbeitslosenzahlen sinken

"Es braucht zusätzliche Schritte, um arbeitswillige Langzeitbeschäftigungslose wieder in Jobs zu bringen", forderte Muchitsch. Der Saldo an Langzeitarbeitslosen müsse mittelfristig bis Ende 2022 vom derzeitigen Höchststand von rund 142.000 auf 92.000 reduziert werden. Dazu reiche es aber nicht, jährlich rund 50.000 wieder in Beschäftigung zu bringen, da es tendenziell einen Anstieg gebe. "Wir müssen 100.000 in nächsten 18 Monaten in Jobs bringen, damit wir auf 92.000 runter kommen."

Muchitsch erinnerte an bisherige SPÖ-Vorschläge wie die Aktion 40.000 und einen Corona-Beschäftigungsbonus für private Unternehmen, der dort 60.000 Jobs schaffen könnte. Auch forderte er die Einbeziehung der Opposition und der SozialpartnerInnen seitens der Regierung im Sinne von "ehrlichen Zielen und Maßnahmen" für die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Ein weiteres Kritikthema der Sozialdemokraten ist die geplante Novelle des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes (LSD-BG). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Änderungen der Rechtspraxis in Österreich gefordert. "Nun sollen Strafen minimiert und Mindeststrafen abgeschafft werden", kritisierte Muchitsch, denn mit der Novelle sollen das bisherige Kumulationsprinzip für Strafen pro Vergehen und pro Arbeitnehmer fallen. Dabei habe gerade diese Regelung "bei Sozialbetrug mit vielen Arbeitnehmern zu hohen Strafen geführt und hat abgeschreckt".

Der EuGH fordert aber eine Festsetzung von Gesamthöchststrafen. Und diese sind den Sozialdemokraten im Entwurf von ÖVP und Grünen viel zu niedrig. "Mit diesem Entwurf wird Sozialbetrug gefördert. Eine Strafersparnis auf Basis von Unter-Entlohnung wird möglich. Mindeststrafen sollen bei 0 Euro beginnen", sagte Muchitsch.

Zudem könnten Firmen am Bau Kontrollen ablehnen und müssten dann nur mit einer Strafe von 40.000 Euro rechnen, was viel zu niedrig sei. "Beträgt der Schaden 100.000 Euro erspart sich ein schwarzes Schaf unter den Unternehmen immer noch 60.000 Euro", kritisierte der Baugewerkschafter weiters und verwies auf eine Wettbewerbsverzerrung, die den vielen ehrlichen Betrieben sehr schaden würde.

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Grundsätzlich seien die Strafrahmen in der aktuellen Rechtsordnung wesentlich höher als zukünftig geplant. Nur bei Lohndumping von einzelnen Arbeitnehmern seien künftig höhere Strafen vorgesehen. "Die Höchststrafen müssen wesentlich höher angesetzt werden", forderte der SPÖ-Sozialsprecher.

"Es kann nicht sein, dass bei einer Unterentlohnung eines einzelnen Arbeitnehmers Strafen höher angesetzt werden als vorher, aber bei 4, 20 oder 100 Beschäftigten wird es wesentlich billiger – gerade bei großem Betrug wird es billiger."

Wenn aber einmal mit einem einzelnen Beschäftigten etwas passiere, der nicht richtig angemeldet sei, dann würden die Strafen raufgefahren, ortete Muchitsch auch ein "Ungleichgewicht von kleinen Vergehen durch Kleine gegenüber großen Vergehen von Großen".

Die SPÖ werde im Sozialausschuss am 1. Juli und im Juli-Plenum des Nationalrats auf Änderungen pochen. Zumindest der angerichtete Schaden müsse beglichen werden, sagte Muchitsch. Die 40.000 Euro fürs Vereiteln der Betretung der Baustelle müssten auch deutlich höher angesetzt werden.