APA - Austria Presse Agentur

SPÖ will rasch VfGH-Klage gegen Mindestsicherung einbringen

Die SPÖ macht ihre angekündigte Drohung wahr und wird gegen das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz vor den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ziehen. Wie SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner zur "Krone" (Samstagsausgabe) sagte, werden die Sozialdemokraten noch vor dem Sommer eine Drittelbeschwerde gegen das Gesetz einbringen.

Ein Drittel der Mitglieder des Bundesrates kann Bundesgesetze beim VfGH bekämpfen. Die Roten verfügen über die dafür nötigen Abgeordneten in der sogenannten Länderkammer. "Dieses Gesetz verschärft die Armut", kritisierte Rendi-Wagner. Eingebracht werden soll die Beschwerde noch im Juni, also kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Laut dem Salzburger Arbeits- und Sozialrechtler Walter Pfeil, den die SPÖ für das Hearing im Sozialausschuss nominiert hatte, verstößt die türkis-blaue Reform gleich gegen mehrere Grundsätze: Weder sichere sie "das Mindeste" (Untergrenzen für Arme sind keine vorgesehen), noch lasse das Gesetz den Ländern genügend Spielraum für die Umsetzung. Zudem hält er die geplante Schlechterstellung nicht Deutsch sprechender Bezieher für EU-rechtswidrig.

Der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Peter Kaiser (SPÖ), bezeichnete in einer Aussendung am Samstag den Gang vor den VfGh als "einzig richtigen Schritt". Gemeinsam mit dem aktuellen Vorsitzenden des Bundesrates Ingo Appe (SPÖ) ortete Kaiser "mehrere verfassungsrechtliche Bedenken". "Namhafte Experten sind überzeugt, dass dieses Gesetz vor dem Verfassungsgericht nicht standhält. Daher ist es für die rote Bundesratsfraktion Gebot und Verpflichtung, Klage einzubringen", betonte Appe.

Die Mindestsicherung war am vergangenen Mittwoch im Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen worden - trotz massiver Kritik der Opposition.