APA - Austria Presse Agentur

Sportveranstaltungen ab 19. Mai wieder erlaubt

Wie angekündigt sind auch Sportveranstaltungen ab 19. Mai in Österreich wieder erlaubt.

Es gilt auch hier die Drei-G-Regel (geimpft, getestet oder genesen). Diese sei für die allermeisten Teile die Zutrittsberechtigung für den Zuschauerbereich, sagte Sportminister Werner Kogler (Grüne) am Montag bei der Pressekonferenz der Regierung in Wien über die bevorstehenden Lockerungen.

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Keine Maskenpflicht beim Sport

Bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen ist wie angekündigt aber Abstand einzuhalten. Dieser ist aber nicht auf zwei Meter ausgelegt, sondern es ist ein freier Platz zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten.

Dies gilt in- und outdoor. Dazu kommen wie angekündigt die 50-Prozent-Kapazitätsbeschränkung sowie Obergrenzen von 1.500 (indoor) und 3.000 (outdoor) Personen. Damit sei man europaweit "eher bei den Großzügigen vorne dabei", betonte Vizekanzler Kogler. Die Regeln würden in den Sommer hinein adaptiert werden, wenn mehr möglich sein sollte.

Bei der Sportausübung selbst müsse keine FFP2-Maske getragen werden, sagte Kogler weiters. Die Anzahl der sportbetreibenden Personen richte sich nach der jeweiligen Sportart, dies sei natürlich vor allem bei Mannschaftssportarten von besonderem Interesse. Außerhalb der sportlichen Tätigkeit – also wenn gerade nicht gesportelt wird – gelten aber die gleichen Masken- und Abstandspflichten wie sonst auch.