Staatsanwälte pochen auf unabhängige Weisungsspitze
Skeptischer ist Haslinger bei der von der Kommission vorgeschlagenen öffentlichen Erklärung von Staatsanwälten zur Distanz von Politik und Medien. Das sei zwar ein wichtiger Punkt, aber bereits ohnehin im Berufskodex der Ankläger enthalten. "Das dürfte bei den Recherchen der Kommission untergegangen sein."
Im Detail ansehen müsse man sich die ebenfalls angeregten Änderungen bei den Berichtspflichten der Staatsanwälte. "Das hängt dann stark damit zusammen, wie künftig die neue Weisungsspitze konkret ausgestaltet wird", meinte Haslinger.
Die nach dem Auftauchen von Tonaufnahmen des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek eingesetzte Untersuchungskommission hatte am Montag ihre Empfehlungen vorgelegt und etwa die Einrichtung einer unabhängigen Generalstaatsanwaltschaft, die "Außerstreitstellung sowie Stärkung der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft bei gleichzeitiger Herauslösung des 'Bundes-Nadelöhrs' Oberstaatsanwaltschaft Wien als Instanz" sowie die Beschränkung des staatsanwaltlichen Instanzenzuges auf zwei Instanzen bei gleichzeitiger Stärkung der gerichtlichen Kontrolle und Reduktion des Berichtswesens gefordert.
Der eigentliche Bericht der Kommission, der dem Justizministerium übermittelt wurde, soll dagegen erst nach einer medien- und datenschutzrechtlichen Prüfung veröffentlicht werden.
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