APA - Austria Presse Agentur

Staatsanwaltschaft klagt weitere Cum-Ex-Beschuldigte an

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat sieben weitere Beschuldigte wegen schwerer Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften angeklagt. Die Behörde sowie das zuständige Landgericht in Frankfurt bestätigten am Montag die Anklage gegen einen Steuerberater und sechs Bankmitarbeiter.

Letztere arbeiteten für die inzwischen insolvente Maple Bank und sollen von 2006 bis 2009 einen Steuerschaden von knapp 389 Mio. Euro verursacht haben. Bei den Ex-Mitarbeitern der Frankfurter Maple Bank handelt es sich laut Staatsanwaltschaft um den Vorsitzenden und drei weitere Mitglieder der ehemaligen Geschäftsführung, einen Prokuristen sowie einen Aktienhändler. Fünf von ihnen sollen "aufgrund eines gemeinschaftlich gefassten Tatentschlusses" zunächst innerhalb des Instituts und später "mit konzernfremden Dritten" die dubiosen Aktiendeals abgewickelt haben, einer der Banker ist als Mittäter angeklagt.

Der angeklagte Steuerberater soll die Geschäfte mitentwickelt und bei der Finanzverwaltung "gezielt falsch dargestellt haben". Die Staatsanwaltschaft beantragte die Beteiligung seiner Anwaltskanzlei am Verfahren wegen einer möglichen Geldstrafe. Es handelt sich nach AFP-Informationen um die Kanzlei Freshfields.

Etwa 100 Mio. Euro sind nach Angaben der Behörde bereits an den Fiskus zurückgeflossen. Weitere Beträge habe "die Finanzverwaltung im Rahmen des noch laufenden Insolvenzverfahrens" angemeldet.

"Derzeit haben die Verteidiger der Angeschuldigten Gelegenheit zur Stellungnahme", erklärte das Landgericht Frankfurt, das die 416 Seiten lange Anklageschrift aus dem vergangenen Dezember noch prüft.

Es ist die zweite Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main gegen "mutmaßliche Initiatoren" von Cum-Ex-Geschäften. Außerdem läuft nach einer Anklage der Kölner Staatsanwaltschaft zurzeit der erste Cum-Ex-Strafprozess vor dem Landgericht Bonn.

Mit Cum-Ex-Geschäften wird die Praxis bezeichnet, rund um einen Dividenden-Stichtag herum Aktien zu verschieben und sich so eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer mehrfach vom Fiskus erstatten zu lassen. Die Bundesregierung schob der Methode 2012 einen Riegel vor. Einige der Fälle von damals werden derzeit von Gerichten aufgearbeitet.