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Attentäter: Aberkennung der Staatsbürgerschaft gescheitert

Staatsbürgerschaftaberkennungsverfahren gegen den Attentäter wurde nach Verurteilung zwar eingeleitet, verlief laut Nehammer aber im Sand.

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung als IS-Terrorist wurde gegen den Attentäter ein Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeleitet. Der Mann mit albanischen Wurzeln - er wurde in Österreich geboren - besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. Das Aberkennungsverfahren sei allerdings im Sand verlaufen, gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Pressekonferenz bekannt.

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Nach Ansicht der zuständigen Wiener Behörde habe es "zu wenig Hinweise auf aktives Tun" in Richtung einer terroristischer Betätigung gegeben, erläuterte Nehammer. Der 20-Jährige dürfte es überzeugend geschafft haben, den Behörden, die mit ihm zu tun hatten, nach seiner Haftentlassung vorzumachen, er wäre geläutert. Termine beim Bewährungshelfer und Derad soll er stets brav eingehalten haben, er dürfte seitens des Verfassungsschutzes auch nicht als besonderer Gefährder gegolten haben.

Deshalb stand er auch nicht mehr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. "Es gibt niemals einen absoluten Anspruch auf Sicherheit" und "keine absolute Sicherheit, eine Person richtig einschätzen zu können", konstatierte der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl.