APA - Austria Presse Agentur

StaatsverweigererInnen wollten laut Anklage PolitikerInnen entführen

In Salzburg müssen sich Ende Februar vier Staatsverweigerer vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft Graz wirft ihnen vor, sich einem sogenannten "Gerichtshofes auf Grundlage des Common Law mit biblischer Grundlage" angeschlossen zu haben. Geplant war die Entführung von staatlichen Entscheidungsträgern, Politikern und Beamten durch "Sheriffs", die dann durch eigene "Richter" verurteilt werden sollten, teilte das Landesgericht Salzburg am Donnerstag mit. Eingebracht wurde die 72 Seiten umfassende Anklage bereits im vergangenen November, sie ist inzwischen rechtskräftig. Zwei der Verdächtigen befinden sich in Untersuchungshaft. Konkret wird den vier Männern die Zugehörigkeit zum "Global Common Law Court (kurz: "GCLC") bzw. "Global Court of the Common Law" ("GCCL") vorgeworfen, andere Straftaten seien bisher noch nicht verübt oder zumindest jetzt nicht angeklagt worden, sagte Peter Egger, Sprecher des Landesgerichtes Salzburg, zur APA. "Es reicht die Teilnahme an der Verbindung. Es wurde noch niemand entführt", so Egger. Zuständig ist das Gericht in Salzburg, weil hier das erste angeklagte Delikt verübt worden ist.

Einer der Beschuldigten gilt als Gebietsleiter für Österreich, zwei sind "Richter" und einer offenbar einfaches Mitglied. Unter anderem sollen die Männer neue Mitglieder geworben, Propaganda-Material organisiert oder neue Mitglieder geschult haben. Außerdem wiesen sie sich mit selbst ausgestellten Ausweisen aus. Die ordentliche Gerichtsbarkeit als verfassungsgemäße Einrichtung der Republik Österreich hätte abgeschafft und durch eigene Richter ersetzt werden sollen. Vor diesen hätten sich dann die entführten Personen nach der eigenen Rechtssprechung verantworten müssen.

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Laut Strafantrag haben sich der Verbindung in Österreich, Deutschland und der Schweiz mehrere hundert Mitglieder angeschlossen. Die Organisation soll demnach auf Dauer angelegt, hierarchisch organisiert und arbeitsteilig strukturiert sein.

Bei den vier Angeklagten handelt es sich um einen 72-jährigen Pensionisten aus St. Pölten, einen 53-jährigen Kellner aus Wien, einen bald 58-jährigen Arbeitslosen aus Oberösterreich und einen 61-jährigen Arbeitslosen aus dem Salzburger Pongau. Die vorgeworfenen Straftaten wurden unter anderem in Salzburg, St. Pölten, Krems a.d. Donau, Wien und Schladming verübt.

Die Verhandlung am Landesgericht Salzburg als Geschworenengericht wurde für 23. und 24. Februar 2021 (jeweils von 9.00 bis 18.00 Uhr) anberaumt.