APA - Austria Presse Agentur

Statistik Austria: Kanzleramt verzichtet auf Vorabmitteilung

Die Statistik Austria wird dem Bundeskanzleramt künftig keine Ergebnisse mehr vorab mitteilen. Laut einer Aussendung vom Mittwoch hat das Kanzleramt der Statistik Austria mitgeteilt, auf die bereits vor dem Sommer vorübergehend gestoppten Vorabübermittlungen zu verzichten. Ein Gutachten hat indessen ergeben, dass die Vorabübermittlung an ausgewählte Stellen zulässig ist, wenn stichhaltige Gründe vorliegen und wenn dies öffentlich protokolliert wird.

Der Verhaltenskodex der EU-Statistikämter verpflichtet die Statistik Austria zur Gleichbehandlung aller Nutzer. "Jeglicher bevorzugte Vorabzugang externer Nutzerinnen und Nutzer ist beschränkt, stichhaltig begründet, kontrolliert und wird öffentlich bekannt gegeben", heißt es darin. Dass die Statistik Austria seit 24. März alle Pressemitteilungen vorab dem Kanzleramt sowie ihren Aufsichtsgremien Wirtschafts- und Statistikrat vorlegen musste, hat daher Warnungen der Opposition nach türkiser "Message Control" bei der amtlichen Statistik neue Nahrung verliehen.

Der neue Generaldirektor Tobias Thomas hat diese Praxis abgestellt und im Juni ein Rechtsgutachten über die Zulässigkeit der Vorabübermittlung angekündigt. Dieses liegt nun vor, wie die Statistik Austria am Mittwoch mitgeteilt hat. Der Rechtsanwalt und Verfassungsrichter Christoph Herbst kommt darin zur Auffassung (http://go.apa.at/gbDP7k2p), dass die Vorabübermittlung zwar zulässig wäre, aber: "Nach dem Verhaltenskodex müssen stichhaltige Gründe vorliegen und der Zugang muss im Übrigen beschränkt und kontrolliert sein sowie öffentlich bekannt gegeben werden."

Als Beispiel nennt Herbst, die Übermittlung an Kanzleramt oder Ministerium zur Vorbereitung von Medieninterviews. Eine Übermittlung zwei Stunden vor der Veröffentlichung von Statistiken wäre wohl "unbedenklich", heißt es im Gutachten. Wenn im Einzelfall ein längerer Vorbereitungszeitraum nötig wäre, dann könnte auch eine Übermittlung bis zu 24 Stunden im Voraus zulässig sein (etwa bei Veröffentlichung um 9:00 Uhr eine Übermittlung am Vortag um 15:00 Uhr), heißt es in der Stellungnahme der Kanzlei Herbst Kinsky.

Allerdings müsste in so einem Fall sichergestellt sein, "dass die Einflussnahme Dritter - etwa im Sinne einer Änderung der statistischen Ergebnisse oder deren Präsentation - ausgeschlossen ist". Die Unabhängigkeit müsse gewährleistet bleiben. Die Statistik Austria hat daher am Mittwoch angekündigt, Vorabübermittlungen künftig inklusive der jeweils anfragenden Stelle im Internet zu veröffentlichen.