Land Steiermark plant neue Verbots-Zonen für Campieren
Nach mehreren Fällen von illegalem Campieren und abgestellten Wohnwagenkolonnen, teils in der Steiermark, teils in anderen Bundesländern, will die steirische Landesregierung nun eine Handhabe für Gemeinden ermöglichen: Der Entwurf für eine Novelle zum Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz liegt nun vor, hieß es am Freitag. Dieser durchläuft demnächst die Begutachtungsphase und soll dann von der Regierung beschlossen werden.
Bisher ist es so, dass in der Steiermark Menschen, die illegal auf einem Grundstück zelten, über den Zivilrechtsweg geklagt werden müssen. Das ist allerdings mit Kosten verbunden. Damit Gemeinden einfacher gegen illegale Camper vorgehen können, sollen mit der Novelle sogenannte Verbots-Zonen definiert werden. Das kann für bestimmte Orte oder für das gesamte Gemeindegebiet gelten. In der Verordnung sind zudem Ausnahmen von der Geltung des Verbots festzulegen - beispielsweise wenn der Eigentümer es erlaubt hat.
Wird das per Verordnung durch die Gemeinde erlassene Verbot missachtet, kann von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro verhängt werden. Außerdem kann von der Gemeinde jederzeit ein formloser Entfernungsauftrag - zum Beispiel mündlich - erteilt werden. Bricht der Camper die Zelte dann noch immer nicht ab oder entfernt seinen Wohnwagen, kann die Gemeinde das auch zwangsweise verfügen und die Kosten werden dem Aufsteller oder Zulassungsbesitzer verrechnet.
"Fremde Grundstücke einfach in Beschlag zu nehmen ist völlig inakzeptabel. Man kann nicht einfach irgendwo, wo es einem passt, Zelte oder Wohnwägen aufstellen und dann dort auch noch Schäden und Müll hinterlassen. Die jüngsten Vorfälle in der Steiermark haben gezeigt, dass die bestehenden Regelungen nicht ausreichen. Es muss eine klare Handhabe gegen solche Zustände geben", sagte Landeshauptmann Christopher Drexler (ÖVP) am Freitag. "Wir wollen unsere Gemeinden in der Angelegenheit des illegalen Campierens nicht alleine lassen", unterstrich Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang (SPÖ).
Die Gesetzesnovelle soll noch vor der Landtagswahl im November beschlossen werden, so der Plan der Regierungsspitze.
Kommentare