APA - Austria Presse Agentur

Strache bekennt sich in Privatklinik-Prozess nicht schuldig

Am Dienstag ist am Wiener Landesgericht für Strafsachen unter regem Medieninteresse ein erster Prozess gegen den über das Ibiza-Video zu Fall gekommenen Ex-FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache eröffnet worden.

Inkriminiert ist ein von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft vermuteter Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing, Strache wird Bestechlichkeit vorgeworfen. Er bekannte sich - wie auch Klinik-Betreiber Walter Grubmüller - "nicht schuldig".

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Strache soll laut Anklage dafür gesorgt haben, dass Grubmüllers Klinik während der türkis-blauen Koalition in den sogenannten Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds (PRIKRAF) aufgenommen wurde. Das hatte zur Folge, dass die Einrichtung Leistungen direkt mit den Sozialversicherungen verrechnen konnte. Als Gegenleistung für die Änderung des ASVG und des PRIKRAF-Gesetzes soll Grubmüller der Bundes-FPÖ am 29. August 2017 eine Spende von 10.000 Euro überwiesen und Strache und dessen Ehefrau Ende April/Anfang Mai 2018 übers Wochenende auf Korfu eingeladen und die Kosten für Unterkunft sowie die An- und Abreise mit einem Privatjet übernommen haben. Beide Angeklagte haben die Vorwürfe bisher zurückgewiesen.

Auch am ersten Prozesstag plädierten beide Angeklagten auf "nicht schuldig". Straches Anwalt Johann Pauer verwies zu Beginn seines Eröffnungs-Statements auf die im Ibiza-Video festgehaltene Aussagen seines Mandanten, wonach alles legal sein müsse, er immer korrekt vorgehe und Strache auch erklärt habe, er mache grundsätzlich nichts Rechtswidriges. "Warum sollte so jemand plötzlich etwas Unkorrektes tun?", fragte Pauer. "Die einzige Frage, die wesentlich ist: Ist er bestechlich? Nein, definitiv nicht." Strache habe sich auf Ibiza "zweifellos katastrophal verhalten", sei aber "definitiv nicht bestechlich".

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Auch habe es während Straches Amtsträgerzeit keine Vorteilsannahme gegeben, so Pauer. Denn der vorgeworfene Flug nach Korfu habe nicht - wie von der WKStA behauptet - 2018, sondern bereits 2016 stattgefunden. "Es gab in seiner Amtsträgerzeit keine Vorteile, die er angenommen hat", der Vorwurf sei damit widerlegt. Außerdem habe es sich dabei nur um den Rückflug gehandelt, auch habe sich Strache an den Kosten beteiligt.

Zur inkriminierten Spende sagte Pauer, Grubmüller sei seit 40 Jahren SPÖ-Mitglied und habe sich dann der FPÖ zugewandt, "weil er nicht mehr mit der SPÖ zufrieden war". Die Spende habe auch nichts mit dem Initiativantrag des FPÖ-Parlamentsklubs, mit dem das ASVG und das PRIKRAF geändert werden sollten, zu tun gehabt. Strache habe sich vielmehr gegen Missstände eingesetzt. So verwies Pauer auf Aussagen seines Mandanten aus dem Frühjahr 2017, bei dem er im Zusammenhang mit dem PRIKRAF von einem Sumpf im Umfeld der ÖVP gesprochen habe. Und im Initiativantrag selbst sei es nicht um die Privatklinik Währing gegangen, sondern darum, dass jede Privatkrankenanstalt über den PRIKRAF abrechnen kann.

Es sei aus politischer Überzeugung geschehen, betonte Straches Anwalt. Auch Grubmüllers Verteidiger erklärte zuvor, dieser habe sich "für alle Privatkliniken" und nicht nur für die Privatklinik Währing um die Aufnahme in den PRIKRAF bemüht. Zur Parteispende merkte Grubmüllers Verteidiger an, sein Mandant habe die 10.000 Euro "nicht heimlich", sondern "spontan" an die FPÖ gespendet. Einen Bezug zum PRIKRAF habe es dabei nicht gegeben: "Er wollte kein Gesetz kaufen." Motiv für die Spende sei Enttäuschung über andere Parteien gewesen, während die FPÖ "eine kritische Haltung zur Wirtschaftskammer" an den Tag gelegt habe, was Walter Grubmüller honoriert habe.

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Walter Grubmüller selbst bekräftigte in seiner Einvernahme, er habe der FPÖ "absichtlich 10.000 Euro überwiesen. Ich wollte, dass es an den Rechnungshof geht. Weil mir die Linie der Freiheitlichen Partei bei der Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft bei den Kammern gefallen hat". Eine andere Intention habe er nicht gehabt. Strache habe nie eine Parteispende verlangt.

Grubmüller hatte sich über Jahre hinweg vergeblich mit seiner Privatklinik - ein 20-Betten-Haus - um die Aufnahme in den PRIKRAF bemüht. Er brachte dahin gehend sogar eine Klage ein und ging bis zum Verfassungsgerichtshof (VfGH). Er scheiterte mit seinem Ansinnen, "eine sachliche Begründung dafür hat es nicht gegeben", sagte Grubmüller. Um in den PRIKRAF aufgenommen zu werden, hätten jedoch "andere" (gemeint: nicht die FPÖ, Anm.) von ihm Geld verlangt, diese könne er nicht nennen, "sonst kann ich mir eine Wohnung neben dem Gericht nehmen", deutete Grubmüller an, dass er in dem Fall wohl geklagt würde.

Sein Verhältnis zu Strache bezeichnete Grubmüller als "sehr freundschaftlich. Andererseits war er distanziert". Strache habe ihn unter Anspielung auf seine jahrzehntelange SPÖ-Mitgliedschaft "den Roten" genannt: "Ich weiß nicht, wie sehr er mir vertraut hat."

Bezogen auf finanzielle Zuwendungen an die Freiheitlichen gab Grubmüller zu Protokoll, Strache habe so etwas "mir gegenüber" nie verlangt: "Er hätte nie etwas genommen." Die von der Anklage umfasste Überweisung von 10.000 Euro an die Bundes-FPÖ sei eine "Wahlkampfspende" gewesen: "Ich wollte die Freiheitliche Partei stärken." Einen Konnex zu einer Gesetzesänderung - entsprechende Bemühungen der freiheitlichen Fraktion im Parlament habe er nicht in Anstoß gegeben - zur Begünstigung der Privatklinik Währing habe es nicht gegeben: "Es hat nur einen Konnex mit der Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer gegeben."

Grubmüller betonte wiederholt, er habe von Strache nie eine Gesetzesänderung verlangt. Sein Wunsch sei vielmehr gewesen, dass Strache "Lärm macht und die Korruption aufgezeigt wird in Zusammenhang vor allem mit der Wirtschaftskammer".

Oberstaatsanwältin Silvia Thaller hatte zuvor in ihrem Eröffnungsplädoyer von einer "schwerwiegenden Straftat" gesprochen. Es handle sich "um kein Kavaliersdelikt, keine zu vernachlässigende Form von Freunderlwirtschaft", sagte sie am ersten der voraussichtlich vier Verhandlungstage in dem von Richterin Claudia Moravec-Loidolt geführten Verfahren. Aus sichergestellten Chats, Zeugenaussagen und weiteren Ermittlungsergebnissen sei "klar ableitbar", dass eine Spende an die FPÖ "nicht aus altruistischen Motiven, sondern in Verbindung mit Amtsgeschäften von Heinz-Christian Strache" ging. Thaller ortete im Zusammenhang mit der Parteispende "strafbare Korruption". Es sei ihm "um geldwerte Vorteile für sich, seine Ehefrau und die Partei" gegangen, Strache habe "die vom Strafrecht gezogenen Grenzen überschritten".

Der Ex-FPÖ-Chef habe sich "nicht uneigennützig" für Grubmüllers Anliegen eingesetzt, sondern sich dafür "entgeltliche Vorteile" für sich, seine Ehefrau sowie seine Partei versprochen. Die Änderung des PRIKRAF-Gesetzes und des ASVG habe Strache als damaliger FPÖ-Klubobmann auf den Weg gebracht, indem die Fraktion am 19. Juli 2017 den genannten Initiativantrag einbrachte. Wenige Wochen später Grubmüller der FPÖ eine Spende von 10.000 Euro überwiesen - der Zusammenhang zum Gesetzesantrag sei "bei lebensnaher Betrachtung" offensichtlich, sagte Thaller.