APA - Austria Presse Agentur

Strache ließ sich von Nationalratswahlliste 2017 streichen

Der nach der Veröffentlichung des "Ibiza-Videos" zurückgetretene Heinz-Christian Strache hat sich von der Nationalratswahlliste aus 2017 streichen lassen. Damit verliert er auch das Rückkehrrecht in das Parlament und den damit verbundenen Anspruch auf eine etwaige Gehaltsfortzahlung.

Das Ersuchen um Streichung erfolgte unmittelbar nach Straches Demissionierung durch Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Eine Annullierung von der Wahlliste für die EU-Wahl am kommenden Sonntag sei indes nicht mehr möglich gewesen, erläuterte Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, auf APA-Anfrage. Dies könne Strache erst wieder am 12. Juni nach der Feststellung durch die Bundeswahlbehörde veranlassen. "Bis dahin sind die Wahllisten in Stein gemeißelt", so Stein.

Strache kandidiert als 42. auf der Liste der Freiheitlichen für die Europawahlen. Sollte er also genügend Vorzugsstimmen erhalten - die gesetzliche Hürde liegt bei fünf Prozent der Stimmen, die auf eine Partei entfallen - könnte er ein Mandat ergattern. Auf dieses könne er freilich nach dem 12. Juni verzichten, bzw. sich dann von der Wahlliste streichen lassen.