Strafberufung des Waffenvermittlers des Wien-Attentäters

Im Justizpalast wird über Strafberufung von Adam M. entschieden
Am Dienstag entscheidet das Oberlandesgericht Wien (OLG), ob es bei lebenslanger Haft für den Waffenvermittler des Wien-Attentäters bleibt. Der 33-Jährige war vor knapp einem Jahr von Geschworenen am Wiener Landesgericht wegen Beteiligung an mehrfachem Mord und Vergehen nach dem Waffengesetz sowie dem Kriegsmaterialgesetz schuldig erkannt und zur Höchststrafe verurteilt worden. Neben der Strafberufung des Mannes werden vom OLG auch Privatbeteiligtenzusprüche behandelt.

Lebenslang für den 33-Jährigen kam insofern überraschend, als das Erstgericht nicht davon ausging, dass der Tschetschene der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) angehörte und somit nicht in eine terroristische Vereinigung eingebunden war. Insofern hofft der 33-Jährige nun, dass seiner Berufung gegen die Strafhöhe Folge gegeben und die über ihn verhängte Sanktion gemildert wird. Er hatte dem Attentäter die beim Anschlag vom 2. November 2021 verwendeten Schusswaffen samt Munition vermittelt - der entsprechende Schuldspruch wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) im Dezember in vollem Umfang bestätigt.

Neben dem Rechtsmittel des 33-Jährigen entscheidet ein Drei-Richter-Senat des OLG auch über erstgerichtliche Privatbeteiligtezusprüche an die Hinterbliebenen der vier beim Anschlag Getöteten bzw. vom Attentäter verletzten Personen. Das betrifft den Tschetschenen sowie einen wegen Beteiligung am Anschlag ebenfalls zu lebenslanger Haft verurteilten mutmaßlichen IS-Anhänger, dessen Prozess aufgrund erstinstanzlicher Feststellungsmängel voraussichtlich im März in Teilen wiederholt werden muss.

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