APA - Austria Presse Agentur

Streit um Commerzialbank-Pleite geht in nächste Runde

Die Commerzialbank Mattersburg soll laut einer Aussage von Ex-Bankchef Martin Pucher vor der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft schon im Jahr 2000 faktisch pleite gewesen sein. Finanzprokuratur-Chef Wolfgang Peschorn wirft dem Aufsichtsrat Versagen vor. Entrüstet wies der Anwalt des Aufsichtsratsvorsitzenden Peschorns Anschuldigungen zurück, die er in die Nähe des Strafrechts rückte.

Peschorn hatte - als Anwalt der Republik - mehrfach erklärt, er sehe für Amtshaftungsklagen in Sachen Mattersburg keine Basis. Das sei eine Verantwortung, die die Organe der Bank treffe und natürlich den Bankprüfer. "Also die Geschäftsleitung, den Aufsichtsrat, denen hätte das auffallen müssen, was hier passiert. Das ist ihnen wahrscheinlich auch aufgefallen und sie haben hier kriminelle Energie in jahrelange Bilanzfälschungen, so wie es momentan ausschaut, hineingesteckt. Also dort liegt die rechtswidrige und schuldhafte Handlung", so Peschorn am Dienstag im ORF-Radio.

"Äußerst befremdlich" befand es am Mittwoch Oliver Scherbaum, Anwalt des Aufsichtsratsvorsitzenden Josef Giefing, wenn sich der Präsident der Finanzprokurator "zu derart emotionalen Äußerungen hinreißen lässt, ohne auch nur einen Anhaltspunkt für derartige Äußerungen zu haben". Er gehe davon aus, dass Peschorn keine Anhaltspunkte hat, sagte der Anwalt am Mittwoch im Ö1-Morgenjournal.

"Jedenfalls wenn er solche hat, dürften sie falsch sein, weil der Aufsichtsrat - und da spreche insbesondere auch von meinem Mandanten - keine Kenntnis von irgendwelchen malversiven Vorgängen oder sonstigen kriminellen Machenschaften gehabt hat, die jetzt hier in den Raum gestellt werden von Doktor Peschorn und ich halte das für wirklich befremdlich, wenn man sich zu derartigen Äußerungen, die fast schon selbst strafrechtliche Relevanz haben können, hinreißen lässt", so Scherbaum.

Dass der Aufsichtsrat nichts mitbekommen haben will von den langjährigen Bilanzmanipulationen und gefakten Guthaben und Krediten, rechtfertigt der Anwalt damit, dass dieses Gremium nicht immer das operative Geschäft beobachten könne. Werde er nicht richtig oder nicht vollständig informiert wird oder verlasse er sich auf Wirtschaftsprüfer und Finanzmarktaufsicht, dann könne man den Aufsichtsrat nicht in die Pflicht nehmen.

Zur Kritik an mangelnder Expertise im Aufsichtsrat sagte der Anwalt, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist historisch gewachsen und "war immer jedem bekannt und es hat diesbezüglich nie eine Beanstandung gegeben." Dass der Aufsichtsratsvorsitzende Giefing finanziell profitiert hat, wies sein Anwalt im ORF Radio am Mittwoch zurück. Ob dieser Geld beim jetzigen Bankkonkurs verloren habe, wollte der Anwalt nicht kommentieren.

Keinen Kommentar gab es zudem auf die Frage, ob er Geld in Sicherheit bringen habe können. "Aber 'in Sicherheit bringen' impliziert schon wieder, dass er von irgendetwas gewusst hätte, was ich zurückweisen kann."