Streit um Istanbul-Wahl

Die Regierungspartei AKP versucht weiter das Ergebnis anzufechten
Im Streit um das Ergebnis der Kommunalwahl in der Millionenmetropole Istanbul hat die türkische Wahlbehörde YSK gegen einen zentralen Einwand der islamisch-konservativen Regierungspartei von Präsident Recep Tayyip Erdogan entschieden. Die AKP argumentierte, dass Menschen, die während des Ausnahmezustands nach dem Putschversuch von 2016 ihres Amtes enthoben wurden, nicht hätten wählen dürfen.

Hätte die Wahlkommission der Beschwerde entsprochen, hätte sich das Ergebnis womöglich zugunsten der AKP verändert. Bei der Kommunalwahl vor rund drei Wochen hat die AKP den wichtigsten Bürgermeisterposten des Landes knapp an den Kandidaten der oppositionellen Mitte-Links-Partei CHP, Ekrem Imamoglu, verloren. Die AKP legte daraufhin eine Serie von Beschwerden ein. Nach mehreren erneuten Auszählungen lag der CHP-Kandidat zuletzt rund 14.000 Stimmen vor dem AKP-Kandidaten.

Die AKP legte dann laut der staatlichen Nachrichtenagentur Anadolu am Samstag eine Liste von 14.712 nach dem Putschversuch entlassenen öffentlichen Bediensteten vor und verlangte, ihre Stimmen für ungültig zu erklären. Im zähen Beschwerdeprozess wird die Entscheidung zur wichtigsten Frage allerdings weiterhin gespannt erwartet: Die AKP hatte auch eine Wiederholung der gesamten Wahl in Istanbul verlangt.

Die Wahlbehörde entsprach am Dienstag unterdessen einer anderen Forderung der AKP. Da geht es um die Überprüfung der Ernennung von mehr als 40.000 Helfern an den Wahlurnen. Diese seien widerrechtlicherweise keine öffentlichen Bediensteten gewesen. Ob sich dies auf die Rechtmäßigkeit der Wahl auswirkt, blieb zunächst unklar.

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