APA - Austria Presse Agentur

Tauziehen um neues Insolvenzrecht

Die Bundesregierung hatte für Ende Jänner eine Novelle des Insolvenzrechts angekündigt. Doch wann es jetzt so weit sein wird, ist weiterhin offen. Vor allem geht es um schnellere Entschuldungsmöglichkeiten für Unternehmen und private Schuldner. Vor allem bei der Entschuldungsdauer für Private soll es sich zwischen den Koalitionspartnern spießen. Es geht auch darum, dass Insolvenzverfahren künftig nicht vom Schuldner sondern vom Gläubiger vorangetrieben werden könnten.

Zuständig für das Insolvenzrecht und damit dessen Reform ist zuallererst das grün-geführte Justizministerium von Alma Zadic, die derzeit von Vizekanzler Werner Kogler vertreten wird. Aus dem Justizministerium heißt es zur APA, die Thematik befinde sich in regierungsinterner Koordination.

Angeblich wehrt sich die ÖVP dagegen, dass die Entschuldungszeit für Private auf drei Jahre verkürzt werden soll, wie es die Grünen vor haben. Das sagen zumindest verschiedene Kenner der Materie hinter vorgehaltener Hand. Es dürfte aber auch noch um weitere Details gehen, ist zu hören. Dem Vernehmen nach könnte es auch wegen der Coronakrise zu zeitlich befristeten Regelungen kommen, fix scheint das aber auch noch nicht zu sein.

Die Sichtweise, dass die ÖVP bei der Entschuldungsdauer bremse, wollte die Volkspartei nicht gelten lassen. "Wie bei anderen Themen auch, braucht es hier entsprechende Detailverhandlungen. Diese laufen gerade", sagte ein Sprecher von Finanzminister Gernot Blümel zur APA. Blümel ist aufseiten der Volkspartei für die Regierungskoordination zuständig.

Wann man sich einigen und was alles geändert werden könnte, ließen Vertreter beider Regierungsfraktionen offen. Die Coronakrise bindet freilich besonders viele Kräfte. Eine EU-Richtlinie sieht eine Novellierung bis spätestens 17. Juli vor.

AKV-Expertin Cornelia Wesenauer sagte am Mittwoch im Ö1-Radio, es "könnte mitunter kritisch sein", wenn Schuldner selbst ihre Verfahren einleiten sollen. "Weil wir damit rechnen, dass ein Schuldner, der ein Verfahren gar nicht möchte, wesentlich länger braucht und längere Verfahrensdauern mit sich zieht. Das heißt, es würde nicht zu einer Abschwächung führen."

Gegenwind für eine raschere Entschuldung für Privatpleitiers kam zuletzt auch vom größten Gläubigerschutzverband KSV, wie "Die Presse" Ende Jänner berichtet hatte. Die Schuldnerberatung hingegen sieht keinen Grund für unterschiedlich lange Entschuldungsdauern für Firmen und Private. Bei Firmen ist derzeit eine Entschuldung binnen drei Jahren möglich, bei Privaten innert fünf Jahren.