APA - Austria Presse Agentur

Taxi/Mietwagen-Reform - NEOS prüfen VfGH-Klage

Die NEOS prüfen eine Klage gegen die geplante Zusammenlegung des Taxi- und Mietwagengewerbes vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH). Heute Nachmittag soll die von FPÖ, ÖVP und SPÖ im Nationalrat eingebrachte Novelle im Verkehrsausschuss behandelt werden. Mit der Gesetzesänderung würden flexible Preise bei Uber & Co dann der Vergangenheit angehören.

Sollte das Gesetz beschlossen werden, werde man mit mehreren Betroffenen eine Individualbeschwerde beim VfGH prüfen und gegebenenfalls auch einbringen, kündigten NEOS-Verkehrssprecher Douglas Hoyos und NEOS-Wien-Klubobmann Christoph Wiederkehr am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien an. "Es braucht für Taxis und Mietwagen gleiche Regeln, aber nicht die völlig veralteten des Taximarktes und nicht auf Kosten des Wettbewerbs und der Konsumentinnen und Konsumenten", kritisierte Hoyos.

Eckpunkte der Reform - die ab September 2020 gelten soll - sind ein einheitlicher Fixpreis für Taxi und Mietwagen und ein verpflichtender Taxischein für alle. Damit werden quasi die derzeitigen Regeln für Taxiunternehmen auf Mietwagenfirmen ausgeweitet und ein Einheitsgewerbe geschaffen. Scharfe Kritik an der Gesetzesnovelle kam von den Fahrdienstvermittlern Uber und Holmi. Lob an der Reform äußerten die Taxi-Interessenvertretung und der Online-Taxivermittler Mytaxi sowie der Wiener Fahrtdienst Airport Driver. Bis die Gesetzesnovelle womöglich in Kraft tritt, will Uber für Veränderungen werben. "Nach den Neuwahlen im Herbst könnte sich politisch hoffentlich noch etwas ändern", sagte Uber-Österreich-Chef Martin Essl kürzlich zur APA. "Ein Komplettrückzug ist nicht ausgeschlossen", so Essl.

Die NEOS lehnen die von FPÖ, ÖVP und SPÖ eingebrachte Gesetzesnovelle komplett ab und wollen die Reform neu verhandeln. "Wir wollen auch kein Einheitsgewerbe, sondern Vielfalt unter den Anbietern. Nicht der rechtliche Status des Fahrzeugs soll darüber entscheiden, welches Recht zur Anwendung kommt, sondern die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden", so Wiederkehr. Außerdem sollte es ein Ende der veralteten Rückkehrpflicht bei Mietwagen und des zentral vorgegebenen Fixpreises bei Taxis geben.

Im Taxigewerbe gibt es in Österreich fixe Preise mit Fahrpreisanzeiger (Taxameter), bei Mietwagen kann der Preis derzeit noch frei vereinbart werden. Mietwagenfirmen können damit deutlich niedrigere Preise anbieten als Taxis. Mietwagen-Fahrer müssen aber nach jeder Fahrt wieder in die Betriebsstätte zurückkehren, wenn sie keinen neuen Auftrag erhalten. Der US-Fahrdienstvermittler Uber ist seit 2014 in Wien aktiv und arbeitet in der Bundeshauptstadt mit rund 200 Mietwagenunternehmen zusammen, die über 3.000 Fahrer verfügen.

Die Arbeitsbedingungen und die Entlohnung in der Taxi- und Mietwagenbranche standen in der Vergangenheit mehrfach medial im Fokus. Der KV müsse "konsequent eingehalten werden", so der NEOS-Wien-Klubobmann. "Man muss darauf achten, dass die Arbeitsbedingungen gut sind."

Der kollektivvertragliche Mindestlohn für Taxi- und Mietwagenfahrer beträgt seit 1. Februar 2019 1.285 Euro brutto. Die Sozialpartner einigten sich auch darauf, ab 1. März 2020 die Löhne auf 1.300 Euro brutto und per 1. Dezember 2020 auf 1.500 Euro Bruttomindestlohn anzuheben.