APA - Austria Presse Agentur

Taxireform: Taxameterpflicht fällt, Mindestpreis kommt

Das Verkehrsministerium macht mit Ergänzungen zum Taxi- und Mietwagengewerbe die Tür für Uber weit auf - schreibt dabei aber den Vermittlungsdiensten Mindestpreise vor.

Damit sollen einerseits flexiblere Preise möglich, zugleich aber der Preiswettkampf nach unten unterbunden werden, hofft das Verkehrsministerium. Die neuen Regeln zum Gelegenheitsverkehrsgesetz ("GelverkG") sollen mit der ganzen Gesetzesnovelle am 1. Jänner in Kraft treten. Grundsätzlich soll es zwei Arten der Preisbildung geben: Wer an einem Taxistand in ein Fahrzeug steigt oder am Straßenrand ein Taxi mit Taxameter heranwinkt, kann, ohne über den Preis zu sprechen, einsteigen und sich den Fahrpreis am Ende per Taxameter vorrechnen lassen. Man kann sich auch wie bisher per Telefon ein Taxi mit Taxameter bestellen und am Ende der Fahrt den Taxameter-Preis bezahlen.

Wer aber per Telefon oder Internet ein Fahrzeug bestellt, kann für die Fahrt auch im Voraus einen Preis vereinbaren. Dieser darf nach der Fahrt nicht mehr steigen. Solche vermittelten und im Voraus vereinbarten Fahrten dürfen sowohl Mietwagen ohne Taxameter als auch Taxler mit Taxameter anbieten, hieß es auf APA-Anfrage im Verkehrsministerium.

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"Ein Missverständnis" nennt es das Verkehrsministerium höflich, dass Taxler mit Taxameter nun fürchten, dass sie keine per Internet oder Telefon vermittelten und im Voraus fixierten Fahrten anbieten dürften. Im Gegenteil sei es das ausdrückliche Ziel, alle gleichzustellen, hieß es.

Nicht nur Plattformen wie Uber, auch die Taxizentrale darf künftig Fahrten mit Pauschalpreis vermitteln. Ganz grundsätzlich wäre auch denkbar, als Kunde selber einen Preis vorzuschlagen, auch wenn das derzeit unüblich sei.

Diese Gleichstellung gilt künftig auch für den Mindestpreis einer Fahrt. Denn Plattformen wie Uber müssen künftig als Mindestpreis die den Taxlern vorgeschriebene Grundgebühr mit Zuschlag zahlen. Konkret in Wien also 6,60 Euro (Grundtaxe 3,80 plus Funktaxe 2,80 Euro). Sollte es in einem Bundesland keine Grundtaxe geben, gilt per Gesetz ein Mindest-Fahrpreis von 5 Euro. Auf Landesebene kann künftig zusätzlich auch ein Höchstpreis vorgegeben werden, wenn das gewünscht werde.

Das neue Gesetz ermöglicht auch "Sammeltaxis", also geteilte Fahrten mehrerer Kunden. Auch hier muss im Voraus klar sein, wie die Fahrt laufen wird und was sie kostet - und pro Fahrgast gilt ein Mindestpreis von 3 Euro.

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Unabhängig von der jetzt vorgeschlagenen Ergänzung zur Gesetzesnovelle gilt, wie länger bekannt, dass mit Anfang 2021 Taxi- und Mietwagengewerbe zusammengelegt werden. Künftig müssen auch Mietwagenfahrer eine Ausbildung absolvieren und einen Taxischein machen. Dieser muss alle fünf Jahre erneuert werden. Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse sind künftig zentrale Anforderungen für Lenker im "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw".