Teilbedingte Haft nach Bestechungsversuch an Justizwache
Die fünffach vorbestrafte Angeklagte wurde wegen des Bestechungsversuchs zu sieben Monaten Haft, davon ein Monat unbedingt verurteilt. "Es war eine Ausnahmesituation", billigte ihr die Richterin zu, "das, was Sie da gemacht haben, war nicht in Ordnung, aber menschlich durchaus nachvollziehbar". "Da haben Sie recht. Ich nehme das Urteil an", erwiderte die 44-Jährige. Die Staatsanwältin sah das anders. Ihr war die Strafe zu milde, sie meldete dagegen Berufung an.
"Ich wollte nicht weglaufen, ich wollte ihn einfach sehen", erläuterte die Angeklagte in ihrer Einvernahme. Sie sei "am Boden, sehr traurig" gewesen: "Mein Mann war zwischen Tod und Leben. Er nimmt seit 30 Jahren Drogen. Zombie-Drogen." Sie habe sich überzeugen wollen, dass es ihm gut geht.
Als die Beamtin im Februar einen zweiten Zettel zugesteckt bekam, in dem die 44-Jährige ihr Angebot wiederholte, erstattete sie Anzeige. Die wegen diverser Vermögensdelikte vorbestrafte Frau wurde mittlerweile in die JA Schwarzau verlegt.
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