Terror-Prozess gegen zwei junge IS-Anhänger geht zu Ende
Danach taten sich die beiden zusammen und sollen erneut IS-Propaganda verbreitet haben. Der 18-Jährige soll laut nunmehriger Anklage sich auch als so genannter Sittenwächter betätigt haben. Am 19. Mai trafen sich beide Angeklagte in der Wohnung der Freundin des Jüngeren und feuerten mit einem Luftdruckgewehr aus dem Fenster. Einer der beiden nahm schließlich einen auf einer Parkbank sitzenden Mann ins Visier und drückte ab. Der Mann - ein 43 Jahre alter MA 48-Mitarbeiter, der eine Zigarettenpause machen wollte - wurde am Oberschenkel getroffen, aber nicht gröber verletzt.
Ungeachtet dessen kreidet die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten neben terroristischer Vereinigung (§278b StGB) nun auch versuchte schwere Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz an. Aufgrund ihrer Vorstrafen hätten sie die insgesamt drei CO2-Gewehre gar nicht besitzen dürfen, die sie in einem Einkaufszentrum an der tschechischen Grenze gekauft hatten. Dem 17-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, da ihn die Anklagebehörde infolge einer gutachterlich bescheinigten Persönlichkeitsstörung für derart gefährlich ansieht, dass sie seine Einweisung in den Maßnahmenvollzug für erforderlich hält.
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