APA - Austria Presse Agentur

Terror-Prozess: Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Prozess um sechs Angeklagte, die jenen Attentäter unterstützt haben sollen, der beim Terror-Anschlag in Wien vom 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Menschen getötet und zahlreiche weitere verletzt hatte, ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht fortgesetzt worden. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit sagten als Zeugen zwei Mitarbeiter des slowakischen Waffengeschäfts aus, in dem der Attentäter versucht haben soll, an Munition für die Tatwaffe zu gelangen.

Eingangs wurde als Zeugin eine Frau befragt, die zur Zeit rund um den Anschlag ein Fitness-Center betrieben hatte. Dass der Viertangeklagte, dem vorgeworfen wird, vor der Tat den Attentäter in dessen Wohnung bei der Vorbereitung unterstützt zu haben, dort "irgendwann" Mitglied war, konnte sie bezeugen. Wann genau er dies war und ob er am frühen Nachmittag des Anschlagstages vor Ort gewesen sei, konnte sie nicht sagen. Auch an das von ihm angegebene "längere Gespräch" zu Zahlungsmodalitäten in Anbetracht des kommenden Lockdowns konnte sie sich nicht erinnern. Sie ging jedoch davon aus, am 2. November 2020 in dem Studio gewesen zu sein. Wie lange sie dort war, konnte sie ebenfalls nicht rekonstruieren.

Dann wurden Zuseher, Journalistinnen und auch die Angeklagten selbst gebeten, den Großen Schwurgerichtssaal zu verlassen. Aufgrund von Krankheit oder unterschiedlicher Auffassung, was die Anonymisierung der Mitarbeiter jenes slowakischen Waffengeschäfts, in dem der Attentäter gemeinsam mit dem Erstangeklagten im Sommer 2020 versucht hatte, an Munition für eine AK-47 - die spätere Tatwaffe - zu kommen, waren bereits mehrere Versuche, die beiden zu vernehmen, fehlgeschlagen. Heute sagten sie via Videokonferenz "durch Stimmenverzerrer, Haube und Brille unkenntlich gemacht" aus, sagte der Richter.

Der Erstangeklagte sagte bei seiner Vernehmung aus, den späteren Attentäter mit seinem Auto nach Bratislava gefahren zu haben. Dort habe dieser ein Waffengeschäft besucht. Er selbst sei in dieser Zeit in einer Apotheke gewesen, um sich eine Corona-Maske zu besorgen. Anders schilderten das die beiden Zeugen, wie der Richter im Anschluss an deren Vernehmung zusammenfasste. Demnach sei der Erstangeklagte, bis auf rund 30 Sekunden zu Beginn, für die gesamte Dauer des etwa fünfminütigen Aufenthalts im Waffengeschäft circa zwei Meter neben dem späteren Attentäter gestanden. Sowohl Attentäter als Angeklagter hätten Maske getragen.

Gesprochen hätte immer nur der spätere Attentäter, zuerst auf Deutsch, nachdem ihn der Verkäufer über seine schlechten Deutschkenntnisse informierte auf Englisch. Immer wieder habe er zwischendurch "auf einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch" mit dem Erstangeklagten gesprochen, mit dem Angeklagten selbst hätten die beiden Verkäufer aber nicht gesprochen.

Im Geschäft habe der Attentäter konkret nach Munition für eine AK-47 gefragt. Auffällig gewesen sei, dass sowohl er als auch der Angeklagte "sichtlich enttäuscht" waren, als die Verkäufer ihnen mitteilten, dass man diese nur mit Genehmigung bekomme. Nachdem sie das Geschäft verlassen hatten, seien die beiden direkt zurück zum Parkplatz gegangen. Da sie sich verhalten hätten, als "würden sie die Waffen für illegale Zwecke benutzen", hätten die Verkäufer ein Foto der beiden der slowakischen Polizei geschickt. So etwas habe er in seiner dreijährigen Berufstätigkeit in dem Geschäft fünfmal gemacht, gab einer der beiden anonymen Zeugen an. Der Erstangeklagte wollte sich dazu nicht äußern.