APA - Austria Presse Agentur

Testbetrieb zum AMS-Algorithmus läuft noch weiter

Der Testbetrieb des Computer-Algorithmus zur Arbeitslosen-Kategorisierung läuft derzeit noch weiter. "Im Bescheid der Datenschutzbehörde wird dem AMS das Arbeitsmarkt-Assistenz-System (AMAS), 'AMS-Algorithmus', ab 1.1.2021 dann untersagt, sofern bis zu diesem Zeitpunkt keine geeignete Rechtsgrundlage vorliegt", hieß es am Freitag vom Arbeitsmarktservice auf APA-Anfrage.

Das AMS prüft nun den Bescheid der Datenschutzbehörde und entscheidet dann, ob eine Bescheidbeschwerde eingebracht wird. Außerdem will das AMS mit den politisch Verantwortlichen klären, ob eine rechtliche Grundlage geschaffen werden kann, damit die Anforderungen der Datenschutzbehörde erfüllt werden. Wenn bis Ende des Jahres keine Aufhebung des Datenschutzbehörde-Bescheids und keine Änderung der Rechtsgrundlage erfolgt, wird das Arbeitsmarktservice den AMS-Algorithmus per Anfang Jänner 2021 abdrehen.

Die Grünen plädieren nach dem Entscheid der Datenschutzbehörde für "eine Nachdenkpause". "In den Regierungsverhandlungen wurde vereinbart, dass für den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Algorithmen Kriterien und rote Linien zu definieren und entsprechende Studien in Auftrag zu geben sind", sagte der Grüne-Digitalsprecher Süleyman Zorba. Das von der ÖVP geführte Arbeitsministerium will die Bescheidprüfung durch das AMS vorerst abwarten und gab keinen weiteren Kommentar dazu ab.

Der Behindertenrat begrüßt die Entscheidung der Datenschutzbehörde. "Das AMS sollte dies als Chance nutzen, für ein generelles Umdenken. Gerade jene, die es am Arbeitsmarkt besonders schwer haben, sollten die beste Unterstützung erhalten und nicht, wie es der Algorithmus vorsah, als 'nicht der Mühe wert' eingestuft werden", so der Präsident des Österreichischen Behindertenrates, Herbert Pichler, am Freitag.