Tewhid-Moschee in Wien hat Rechtspersönlichkeit wieder

Tewhid-Moschee in Wien-Meidling
Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling bekommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft ihre Rechtspersönlichkeit wieder zurück.

Die Tewhid-Moschee in Wien-Meidling, die nach dem Anschlag von Wien geschlossen wurde, weil der Attentäter dort aktiv gewesen sein soll, bekommt von der Islamischen Glaubensgemeinschaft ihre Rechtspersönlichkeit wieder zurück. 

Das hat das interne Schiedsgericht der Islamischen Glaubensgemeischaft in Österreich (IGGÖ) entschieden. Nach dem Anschlag hatte die Regierung verkündet, dass die Moschee geschlossen werden muss, weil sich der Attentäter dort radikalisiert haben soll.

Schließung eines Gotteshauses muss rechtlich belegt sein

Gemäß dem Vereinsgesetz wurde die Moschee geschlossen und die IGGÖ entzog der Moschee die Rechtspersönlichkeit. Die IGGÖ teilte nun mit, das interne Schiedsgericht habe nach sorgfältiger Prüfung des Falles festgestellt, dass die Behörden für diese Vorwürfe keine Beweise vorbringen habe können und daher ihren Beschluss aufgehoben habe. Die Rechtspersönlichkeit der Moscheegemeinde sei folglich wiederherzustellen, um dieser die Wiederaufnahme von Kultushandlungen zu ermöglichen, hieß es in einer Aussendung.

Die behauptete Gefahr im Verzug, die zur Entscheidung für die Schließung der Moschee geführt habe, habe nicht belegt werden können. "Die Schließung eines Gotteshauses muss in einem Rechtsstaat aber sachlich belegt sein und darf auf keinen Fall willkürlich erfolgen. Reine Beschuldigungen reichen ohne Beweise nicht aus", kommentiert IGGÖ-Präsident Ümit Vural die Entscheidung des Schiedsgerichts.

Nichtsdestotrotz sieht Vural Handlungsbedarf, was die betroffene Moscheegemeinde angeht: "Wir müssen uns als Gemeinschaft die Frage gefallen lassen, wie die Moschee überhaupt in den Verdacht der Behörden kommen konnte. Daher freut es mich, dass der Vorstand sich dazu bereit erklärt hat, unser erweitertes Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, um eine transparentere Gemeindearbeit aufzubauen", erklärte der IGGÖ-Präsident.

Anfang März hatte bereits die Vereinsbehörde ihre Entscheidung zur Schließung revidiert. Weil kein Gesetzesverstoß nachgewiesen werden konnt, hatte die Vereinsbehörde damals der Beschwerde stattgegeben.

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