APA - Austria Presse Agentur

Todesurteil gegen Musharraf in Pakistan außer Kraft gesetzt

Ein Gericht in der ostpakistanischen Stadt Lahore hat das im Dezember gegen Pakistans Ex-Militärmachthaber Pervez Musharraf erlassene Todesurteil außer Kraft gesetzt. Das sagte der Anwalt Musharrafs, Azhar Siddique, am Montag. Demnach habe das Gericht die Bildung des Sondergerichts, das Musharraf wegen Hochverrats verurteilt hatte, für verfassungswidrig erklärt. Damit sei das Todesurteil nichtig.

Musharraf war vorgeworfen worden, mit der Verhängung des Ausnahmezustands 2007 die Verfassung außer Kraft gesetzt zu haben. Dies kommt laut Gesetz Hochverrat gleich. Der Prozess hatte mehr als sechs Jahre gedauert. Die pakistanische Justiz war davor noch nie derart gegen mächtige Militärs vorgegangen. Das Todesurteil war von der Regierung unter Ministerpräsident Imran Khan sowie den Streitkräften kritisiert worden.

In einer Petition hatte Musharraf das Gericht in Lahore gebeten, das Urteil des Sondergerichts wegen Verstöße gegen mehrere Verfassungsartikel für rechtswidrig, unzuständig und verfassungswidrig aufzuheben. Beobachtern zufolge ist die Wahrscheinlichkeit, dass gegen die nun jetzt erfolgte Aufhebung des Urteils berufen wird, gering.

Musharraf, der Pakistan nach seinem unblutigen Putsch gegen Premierminister Nawaz Sharif von 1999 bis 2008 regierte, hatte die Vorwürfe stets als politisch motiviert zurückgewiesen. Eine Vollstreckung des Todesurteils galt als unwahrscheinlich, nicht zuletzt, da der gesundheitlich angeschlagene 76-Jährige in Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) im Exil lebt.