Tödliche Polizeischüsse im Burgenland: Witwe will weitere Erhebungen
Die Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt hatte das Verfahren Anfang August eingestellt, weil der Waffengebrauch als gerechtfertigt eingestuft wurde. Nun entscheidet das Landesgericht, hielt eine Sprecherin der StA am Freitag gegenüber der APA fest.
Ermittelt wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Der Polizist hatte auf den 55-jährigen deutschen Staatsbürger geschossen, weil dieser zuerst seine Ehefrau und dann die Beamten mit einer Machete bedrohte, einen Polizisten verletzte und sich auch mit Worten und Pfefferspray nicht beruhigen ließ. Die Staatsanwaltschaft begründete die Einstellung des Verfahrens damit, dass aufgrund des Angriffs des Mannes mit einer Hieb- und Stichwaffe Lebensgefahr bestanden habe und der Waffengebrauch somit gerechtfertigt gewesen sei.
Die Witwe sieht das anders. Sie hatte die Vorgangsweise der Polizei schon kurz nach dem Vorfall in einem Facebook-Posting kritisiert. Dabei meinte sie, ihr Gatte habe sie nicht bedroht, statt eines Polizeieinsatzes hätte es einen psychiatrischen Notdienst gebraucht. Der Anwalt des Exekutivbeamten, Nikolaus Rast, hatte unterdessen stets betont, dass es sich um eine "bedrohliche Situation" gehandelt habe.
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