Toter Bub in Tirol: Mordprozess gegen Vater startet Mittwoch
Ursprünglich hatte es danach ausgesehen, dass der Mann in der Nacht auf einer Promenade neben der Ache von einem Unbekannten mit einer Flasche bewusstlos geschlagen und beraubt worden sei. Danach soll der gesundheitlich beeinträchtigte Sechsjährige selbstständig aus dem Kinderwagen gestiegen, in die Ache gestürzt und dort ertrunken sein. Doch nach monatelangen, intensiven Ermittlungen, bei denen sich keine heiße Spur nach dem angeblichen Räuber herauskristallisierte, geriet der 39-Jährige ins Visier und wurde schließlich am 27. Februar 2023 festgenommen. Konkrete Ermittlungsergebnisse sollen ihn schwer belasten.
Der Angeklagte beteuerte hingegen stets seine Unschuld und blieb bei seiner Darstellung eines Raubüberfalls. Seine Anwälte kritisierten zudem wiederholt und öffentlichkeitswirksam die Ermittlungsarbeit von Polizei bzw. Landeskriminalamt sowie Staatsanwaltschaft massiv. Die Anklagebehörde wiederum wies ihrerseits die Vorwürfe scharf zurück.
Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hatte gegen den Mann Ende April Mordanklage erhoben. Der Deutsche muss sich zudem wegen des Verdachts der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung verantworten. Ihm droht im Falle einer Verurteilung bis zu lebenslange Haft. Die Verteidigung des nunmehr Angeklagten verzichtete zuletzt auf einen Einspruch gegen die Anklage.
Für den Schwurgerichtsprozess wurde angesichts des beträchtlichen Verhandlungsumfanges zusätzlich zu den bereits angekündigten zwei Terminen indes ein dritter anberaumt. Zusätzlich zum 17. Juli und 1. August wird nun auch am 18. Juli verhandelt. Dem Richtersenat wird Andreas Fleckl vorsitzen. Der Angeklagte wird von den erfahrenen Strafverteidigern Albert Heiss und Mathias Kapferer vertreten.
Aufgrund des erwarteten großen öffentlichen wie medialen Interesses - laut Gerichtssprecherin Birgit Fink kündigten sich insgesamt 25 Medienvertreter aus dem deutschsprachigen Raum an - wurde vor Prozessbeginn zudem der Zugang zum Verhandlungssaal beschränkt. Medien mussten sich akkreditieren, pro Medium war nur ein Vertreter zugelassen. Für die sonstige Öffentlichkeit werden demnach "wohl nur sehr wenige Plätze zur Verfügung stehen", hieß es in einer Mitteilung des Landesgerichts.
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