Es würden Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft Innsbruck die Begründung des Haftrichters mit. Der Mann war Montagfrüh festgenommen worden. Zuvor war man davon ausgegangen, dass vor dem Ertrinken des Buben ein Raubüberfall auf den Vater verübt worden war. Der Verdächtige bestritt die Tat bisher.
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Ermittlungen werden fortgesetzt
Zum Haftgrund der Tatbegehungsgefahr meinte Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr auf APA-Nachfrage, dass der Haftrichter offensichtlich davon ausgehe, dass die Gefahr besteht, dass der 38-Jährige wieder eine solche Tat begehen könnte. In zwei Wochen ist eine erneute Haftverhandlung vorgesehen. Die Ermittlungen würden in der Zwischenzeit fortgesetzt und dabei werde weiterhin alles berücksichtigt, was den Mann entlasten und den Verdacht anders darstellen könnte, betonte die Anklagebehörde.