APA - Austria Presse Agentur

Trotz Corona Rückgang bei Beziehern von Mindestsicherung

Trotz der Covid-19-Pandemie ist die Zahl der Bezieher von Mindestsicherung bzw. Sozialhilfe im Jahr 2020 weiter zurückgegangen. Laut Statistik Austria erhielten insgesamt 260.114 Personen die Unterstützung, um 7.569 oder 2,8 Prozent weniger als 2019. Rechnet man in Bedarfsgemeinschaften, was auch die Kinder miteinbezieht, waren es 277.650 Personen (minus 9.943 Personen, entspricht minus 3,5 Prozent). Die Ausgaben stiegen um 5,0 Prozent auf insgesamt 959 Mio. Euro.

Die Maßnahmen zur Corona-Krisenbewältigung (vor allem Einmalzahlungen an Arbeitslose, befristete Anhebung der Notstandshilfe, Mietstundungen, Kurzarbeitsbeihilfen, diverse Wirtschaftshilfen) haben laut Statistik Austria wesentlich dazu beigetragen, dass die Mindestsicherung 2020 nicht in verstärktem Ausmaß in Anspruch genommen werden musste. Die rückläufige Entwicklung hat sich damit fortgesetzt, hieß es am Dienstag in einer Pressemitteilung.

Nach starken jährlichen Zuwächsen bis 2016 und der Trendumkehr im Folgejahr sei seither eine Abnahme des Leistungsbezugs zu beobachten, hieß es. In der Statistik des Vorjahres ist erstmals der unter der ÖVP/FPÖ-Koalition beschlossene - in Kernbereichen vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene - Umbau der bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Sozialhilfe eingegangen; allerdings hatten nur Nieder- und Oberösterreich dies im Jahr 2020 bereits umgesetzt.

Die rückläufige Entwicklung der Jahressumme war - mit deutlichen Unterschieden (Wien: -0,9 Prozent; Vorarlberg: -10,4) - in allen Bundesländern gegeben, während im Jahresdurchschnitt zwei Länder mit minimalen Zuwächsen (Kärnten: +0,2 Prozent; Wien: +0,4) von der generellen Entwicklung abwichen.

Wie in den Vorjahren lag Wien mit einer überdurchschnittlich hohen Bezugsquote von 7,1 Prozent (Anteil der Personen in der Mindestsicherung an der Jahresdurchschnittsbevölkerung) deutlich vor den anderen Bundesländern, deren Mindestsicherungsquote von 0,6 (Oberösterreich) bis 1,5 (Vorarlberg) reichte (Bundesländerdurchschnitt: 2,3 Prozent). Im Durchschnitt gerechnet hatten fast zwei Drittel ihren Wohnsitz in Wien, während im restlichen Österreich zwischen einem (Burgenland) und acht Prozent (Niederösterreich, Steiermark) der Unterstützten lebten.

Es bezogen geringfügig mehr Personen aus Drittstaaten (46 Prozent) als österreichische Staatsangehörige (45 Prozent) Mindestsicherung; der Rest setzte sich aus EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörigen (7 Prozent) und sonstigen Personen (2 Prozent; unbekannte Staatsangehörigkeit oder staatenlos) zusammen. 37 Prozent waren Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte Tirol und Vorarlberg wiesen sowohl bei diesen wie bei den nicht-österreichischen Mindestsicherungsbeziehern insgesamt überdurchschnittlich hohe Anteile auf.

Die monatliche Leistungshöhe pro Bedarfsgemeinschaft lag im Jahresdurchschnitt 2020 bei 699 Euro (+4,7 Prozent gegenüber 2019). In Vorarlberg (807 Euro) und Tirol (774 Euro) war der Anspruch auf Sicherung des Lebensunterhalts und des Wohnbedarfs am höchsten, in Oberösterreich (537 Euro) und dem Burgenland (570 Euro) am niedrigsten. Umgerechnet auf eine Person betrug die monatliche Mindestsicherungshöhe durchschnittlich 365 Euro (+7,6 Prozent) und reichte auf Bundesländerebene von 293 Euro in Oberösterreich bis 384 Euro in Wien.

Die Ausgaben der Länder und Gemeinden für die Mindestsicherung betrugen im Jahr 2020 insgesamt 959 Mio. Euro (Lebensunterhalt und Wohnen: 906 Mio. Euro, Krankenhilfe: 53 Mio. Euro), das waren um 46 Mio. Euro (+5,0 Prozent) mehr als im Vorjahr. Der Anteil der Mindestsicherung an den Sozialausgaben insgesamt belief sich weiterhin auf weniger als 1 Prozent. Noch stärker als beim Leistungsbezug entfiel der Großteil der Mindestsicherungsausgaben auf Wien (69 Prozent), während die Ausgaben-Anteile der anderen Bundesländer zwischen 1 Prozent (Burgenland) und 7 Prozent (Steiermark, Niederösterreich) lagen.

Über 70 Prozent der Bedarfsgemeinschaften - die Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus einer oder mehreren Personen, ist die Einheit der Leistungsbemessung in der Mindestsicherung - erhielten eine Aufstockung bzw. Ergänzung zu ihren angerechneten Einkünften (Teilbezug). Im Vollbezug der Mindestsicherung (keine Person hat ein anrechenbares Einkommen) steht traditionell die Minderzahl der Bedarfsgemeinschaften (2020: 29 Prozent); gegenüber dem Vorjahr haben letztere (+ 4,5 Prozent) zu- und erstere (-1,1 Prozent) abgenommen.

Sozialminister Wolfgang Mückstein (Grüne) betonte in einer Aussendung, dass viele Menschen, vor allem Kinder, auf das letzte sozial Sicherungsnetz angewiesen seien. "Wir wollen gemeinsam und solidarisch aus der Krise kommen. Wir schauen aufeinander. Deshalb ist es gut, dass es hier einen rückläufigen Trend gibt. Der zeigt, dass unsere Maßnahmen wie etwa die Kurzarbeit, die Erhöhung der Notstandshilfe und verschiedene Einmalzahlungen zum Abfedern der sozialen Auswirkungen der Pandemie bei Personen mit sehr geringem Einkommen gut gewirkt haben", erklärte er.

Sein Ministerium verwies auch darauf, dass die 20 ATX-Unternehmen im Vorjahr Dividenden in der Höhe von 3,2 Mrd. Euro an ihre Aktionäre ausgezahlt hätten. Trotz Pandemie und Wirtschaftskrise seien diese also mehr als drei Mal so hoch wie die Ausgaben für die gesamte Mindestsicherung/Sozialhilfe.

Kritik kam vom Netzwerk Armutskonferenz. "Die rückläufigen Zahlen in der Sozialhilfe dürfen nicht über die massiven Probleme hinwegtäuschen, die die neuen Gesetze im Land auslösen", hieß es in einer Aussendung: "Die negativen Auswirkungen der in manchen Bundesländern bereits umgesetzten Sozialhilfe auf Menschen mit Behinderungen, Wohnen, Frauen in Not, Gesundheit, Kinder und Familien sind massiv." Betroffen seien beispielsweise Menschen in teilbetreuten Wohngemeinschaften, im Übergangswohnen sowie in psychosozialen Wohnheimen.