APA - Austria Presse Agentur

Berufung: Trump geht rechtlich gegen Missbrauchs-Urteil vor

Der wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung zu einer Entschädigung in Millionenhöhe verurteile ehemalige US-Präsident Donald Trump hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Eine New Yorker Geschworenenjury sah es am Dienstag als erwiesen an, dass Trump die Autorin E. Jean Carroll 1996 in einem New Yorker Nobelkaufhaus angegriffen und sexuell missbraucht hatte. Deswegen und wegen Verleumdung soll Trump fünf Millionen Dollar (4,57 Mio. Euro) an die heute 79-Jährige zahlen.

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Trump hatte bereits nach der Entscheidung angekündigt, in Berufung gehen zu wollen. Am Donnerstag reichten seine Anwälte bei Gericht ein entsprechendes Dokument ein. "Er ist bereit, weiterzumachen. Er wird mit einer Berufung dagegen ankämpfen", machte Trumps Anwalt Joseph Tacopina nach dem Urteil deutlich. Beobachter geben dem Schritt wenig Chancen. Die neunköpfige Jury - sechs Männer und drei Frauen - hatte ohne Gegenstimme entschieden.

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Die Schriftstellerin Carroll hatte Trump vorgeworfen, er habe sie Mitte der 1990er Jahre in einem New Yorker Nobelkaufhaus vergewaltigt. Den Vorwurf der Vergewaltigung wies die Jury zurück. Der damals noch nicht als Politiker tätige Immobilienunternehmer hatte alle Anschuldigung stets von sich gewiesen. Strafrechtlich sind die Vorwürfe verjährt, zivilrechtlich stand der heute 79-jährigen Carroll der Rechtsweg jedoch offen.