Trump will keine neue Anklageverlesung vor Gericht
Das zuständige Bundesgericht muss seinem Antrag, dem Gericht fernzubleiben, zustimmen. Weil Trump zur Verlesung der ursprünglichen Anklageschrift schon persönlich vor Gericht erschienen ist, hat er das Recht, einen solchen Antrag zu stellen.
Der Republikaner war in der Dokumentenaffäre im Juni angeklagt worden, weil er Regierungsdokumente mit teils höchster Geheimhaltungsstufe in seinem Anwesen Mar-a-Lago in Florida aufbewahrt und nach Aufforderung nicht zurückgegeben hatte. Ihm wurde die gesetzeswidrige Aufbewahrung höchst sensibler Informationen aus seiner Zeit als Präsident (2017 bis 2021) vorgeworfen. Dem 77-Jährigen und seinem Assistenten Walt Nauta wurden auch die Verschwörung zur Behinderung der Ermittlungen zur Last gelegt. Beide plädierten auf "nicht schuldig". Trump erschien dazu Mitte Juni vor dem Gericht in Miami.
In der vergangenen Woche wurde die ursprüngliche Anklageschrift dann um weitere Vorwürfe erweitert. Trump soll demnach auch versucht haben, mithilfe von Mitarbeitern Material aus Überwachungskameras in Mar-a-Lago verschwinden zu lassen. Neben Trump und Nauta gibt es nun noch einen dritten Angeklagten, Carlos De Oliveira, einen weiteren Mitarbeiter des Ex-Präsidenten. Die drei hätten versucht, potenzielle Beweise zu "verändern, zerstören, verschandeln und zu verstecken". Sondermittler Jack Smith leitet die Untersuchungen.
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