U-Ausschüsse: FPÖ und SPÖ wollen Akten von ÖBAG und BIG
Ein Viertel der Mitglieder des Nationalrats - rote und blaue - beantragten am Freitag beim VfGH die Feststellung, dass der Umfang des Beweisbeschlusses des Geschäftsordnungsausschuss zum COFAG-U-Ausschuss nicht hinreichend sei. Nicht im Beweisbeschluss enthalten und daher nicht zur Vorlage von Akten und Unterlagen verpflichtet sind die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG), die Österreichische Beteiligungs-AG (ÖBAG), die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) und die Bundesbeschaffung GmbH (BBG). Diese Unterlagen seien jedoch für die Aufklärung bedeutsam. Auch stoßen sich SPÖ und FPÖ laut VfGH-Aussendung daran, dass die Mehrheit des Geschäftsordnungsausschusses ihre Entscheidung nicht begründet habe.
Ihr U-Ausschuss-Team fixiert haben unterdessen nun auch die NEOS. Yannick Shetty und Nikolaus Scherak werden gemeinsam in beiden U-Ausschüssen tätig sein. "Wir erwarten nicht viel Neues von diesen beiden U-Ausschüssen", fasst der stellvertretende Klubobmann Scherak seine nüchternen Erwartungen in einer Stellungnahme gegenüber der APA zusammen.
Die SPÖ schickt Jan Krainer als Fraktionsführer in den COFAG-Ausschuss und Eva-Maria Holzleitner in den von der ÖVP verlangten Ausschuss zum "Rot-Blauen Machtmissbrauch". Für die ÖVP wird in beiden Ausschüssen Hanger als Fraktionsführer fungieren. Das FPÖ-Team lenken in beiden Christian Hafenecker und Susanne Fürst. Grüne Fraktionsführerin im COFAG-U-Ausschuss ist Nina Tomaselli, beim "Rot-Blauen Machtmissbrauch" fiel die Wahl auf Meri Disoski.
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