APA - Austria Presse Agentur

U-Ausschuss - NEOS kontern Sobotka

NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger kontert dem Aufruf von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) zu mehr Respekt im Hohen Haus: Ebenfalls per Brief wirft Meinl-Reisinger dem Ibiza-U-Ausschuss-Vorsitzenden einmal mehr Befangenheit vor und nimmt ihre zuletzt harsch kritisierte Abgeordnete Stephanie Krisper in Schutz.

Die Achtung der Würde, aber auch der Rechte des Parlaments, müsse gemeinsames Anliegen aller sein, findet Meinl-Reisinger. Dass Verfahrensrichterin Ilse Huber ihre Funktion zurückgelegt habe, sei zwar "bedauerlich", aber nicht überraschend. "Ich hoffe, dass eine Neubestellung einer Verfahrensrichterin oder eines Verfahrensrichters eine Chance eröffnet, der Würde und Bedeutung des Ausschusses als wichtigem Teil des Parlamentarismus neue Geltung und Kraft zu verleihen."

Meinl-Reisinger sieht nicht die Diskussionskultur der Abgeordneten als Problem: Vielmehr würden "die wiederholte Nichtbeantwortung von Fragen seitens der Auskunftspersonen, die geäußerten Erinnerungslücken selbst auf einfache Fragen und fehlende Aktenlieferungen" die Arbeit des U-Ausschusses und damit die Würde und Bedeutung des Parlaments "behindern und torpedieren".

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Einmal mehr sprach die NEOS-Chefin in diesem Zusammenhang auch eine Befangenheit Sobotkas als Vorsitzender an: "Wie Sie wissen reicht für eine Befangenheit schon der bloße Anschein davon aus, weil schon dieser die Gefahr der Beschädigung des Ansehens des Untersuchungsausschusses in der Öffentlichkeit birgt."

Sie begrüße jedenfalls jegliche Schritte in Richtung einer Verschärfung der Verfahrensordnung, betonte Meinl-Reisinger. Auch sprechen sich die NEOS für öffentliche Ausschusssitzungen aus.

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In Schutz nahm Meinl-Reisinger ihre Fraktionskollegin Krisper - eine unabsichtlich hörbare Aussage ihrerseits hatte Verfahrensrichterin Huber auf sich bezogen und als Mitgrund für ihren Rücktritt genannt. Sobotka meinte in seinem Brief an die Fraktionen, es brauche hier keine Umdeutung, sondern eine Entschuldigung. Meinl-Reisinger stimmte insofern zu, als es keine Umdeutung brauche - denn die Parlamentsdirektion habe nach Prüfung des Tonprotokolls bestätigt, "dass sich die Unmutsäußerung nicht auf die Verfahrensrichterin bezogen hat".