APA - Austria Presse Agentur

Übergangsfrist für Einreisebestimmungen endet am Donnerstag

Die neuen, strengeren Einreisebestimmungen für Personen, die sich derzeit im Ausland befinden, gelten bereits ab Donnerstag.

Ursprünglich hatte das Sozialministerium davon gesprochen, dass die neuen Regeln ab 1. August gelten - also ab Samstag. Tatsächlich ergibt sich aus der entsprechenden Bestimmung in der Freitagabend veröffentlichten Verordnung aber der 30. Juli. In Kraft getreten ist die neue Verordnung mit heute, Montag. Für die Rückkehr nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist nun verpflichtend ein negativer PCR-Test notwendig. Liegt ein solcher bei der Einreise nicht vor, müssen die Betroffenen in Heimquarantäne und den Test innerhalb von 48 Stunden nachholen. Keinesfalls verlassen können die Quarantäne Drittstaatsangehörige - und zwar auch bei Vorlage eines negativen PCR-Tests, außer wenn sie über ein Schengen-Land einreisen. Weitere Ausnahmen gibt es für Drittstaatsangehörige, nämlich für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten.

Für Österreicher (sowie für Personen mit Wohnsitz in Österreich), die sich bereits im Ausland befinden, gilt eine Übergangsfrist. Diese fällt aber kürzer aus, als vom Ministerium ursprünglich angekündigt. In einer Aussendung des Ministeriums am Wochenende hatte es noch geheißen, dass die neuen Regeln für sie erst ab 1. August (Samstag) gelten. Tatsächlich ist das aber schon ab 30. Juli (Donnerstag) der Fall.

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Im neuen Paragraf 6a der Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 heißt es nämlich: "Für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle (...) außerhalb des Bundesgebietes befinden, gilt bis zum Ablauf des fünften Tages nach Kundmachung der Novelle (...) die Rechtslage vor Inkraftreten der Novelle (...)."

Kundgemacht wurde die Novelle am vergangenen Freitag, den 24. Juli. Da die alte Rechtslage bis zum Ablauf des fünften Tages nach Kundmachung (29. Juli) gültig bleibt, treten die neuen Bestimmungen also mit 30. Juli in Kraft.