APA - Austria Presse Agentur

Umsatzsteuer in Gastronomie und Hotellerie steigt wieder

Der reduzierte Umsatzsteuersatz für Gastronomie und Hotellerie läuft aus. Die Absenkung von 10 auf 5 Prozent für Getränke, Speisen und Nächtigungen wird kein weiteres Mal - über den Jahreswechsel hinaus - verlängert. Das ging am Donnerstagnachmittag aus einer Aussendung der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) hervor. Eine offizielle Bestätigung aus dem Finanzministerium gab es kurzfristig noch nicht.

Doch schon im Laufe des Donnerstags verlautete von verschiedenen Branchen- und Politikkennern gegenüber der APA hinter vorgehaltener Hand, dass sich ÖVP und Grüne wohl nicht auf eine Verlängerung einigen dürften. Dem Vernehmen nach wurde auf Koalitionsebene verhandelt, man fand aber offenbar nicht zusammen. Und: Nach einer Runde von Ökonomen beim Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am gestrigen Abend twitterte Wifo-Chef Gabriel Felbermayr in der Nacht auf heute auch, dass es keine Verlängerung geben solle. "Temporäre USt-Senkung von 10% auf 5% für einige durch Corona betroffene Branchen sollte wie vorgesehen mit 31.12. beendet werden. Einigkeit von @monikaturyna, @Lars_Feld, @ChristophBadelt, @ThomasEconomics & mir bei einer Runde mit BM BrunnerFelbermayr", so Felbermayr.

Gastronomie- und Hotellerievertreter hatten zuvor vehement auf eine Verlängerung gepocht: Hätten sie doch auch wegen des neuesten, nun auslaufenden Lockdowns zu wenig oder gar keinen Umsatz gehabt, um von der Senkung zu profitieren. Erst gestern forderte der Bundesspartenobmann der Gastronomie in der WKÖ rasch Klarheit zu einer Verlängerung, die für die Branche notwendig sei.

"Trotz intensiver Verhandlungen im Parlament, ist es heute nicht gelungen ist, die 5-Prozent-Regelung bei der Umsatzsteuer, noch einmal zu verlängern", hieß es heute Nachmittag von Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft. "Der reduzierte Mehrwertsteuersatz war für 2021 ursprünglich als Leistungsanreiz gedacht, um die Branche während der steinigen Restart-Phase zu unterstützen. Diese Rechnung ist leider nicht aufgegangen: Statt begünstigte Umsätze tätigen zu können, mussten unsere Betriebe nämlich ein weiters halbes Jahr im Lockdown verharren. Deshalb wäre es fair gewesen, die von uns vehement geforderte Verlängerung der Steuerbegünstigung zumindest um die Lockdown-Monate zu verlängern."

"Nachdem die Wintersaison ohnedies mehr als holprig gestartet ist, trifft das Auslaufen des reduzierten Mehrwertsteuersatzes die Branche mehr als schmerzhaft", bedauerte Seeber. Umso mehr müsse nun bei den Wirtschaftshilfen eine adäquate, spürbare Nachbesserung für die touristischen Betriebe auf Schiene gebracht werden. Zudem brauche es dringend einen gangbaren Weg für die Sperrstunde zu Silvester. "Jetzt braucht es dringend adäquate Ausgleichszahlungen, die der Krisensituation gerecht werden."

Zeitgleich mit der Nachricht Seebers forderten heute noch Bäcker, Fleischer und Konditoren eine gesenkte Umsatzsteuer auch für sich: "Die gesenkte Umsatzsteuer ist für kleine regionale Versorger im Gewerbe ein überlebenswichtiger Strohhalm geworden", hieß es von Josef Schrott, Innungsmeister der österreichischen Bäcker. Willibald Mandl, Bundesinnungsmeister der Lebensmittelgewerbe, schloss sich der Forderung an: "Viele unserer regionalen Versorger können auf Dauer nur überleben, indem sie auf mehrere Standbeine setzen. Die Verabreichung von Mittagsmenüs oder das Catering sind für viele - vor allem kleinere - Betriebe ein sehr wichtiges Geschäftsfeld geworden, das ihnen in den Lockdown-Monaten verwehrt wurde und ausgefallen ist."

Auch die körpernahen Dienstleister forderten die gesenkte Umsatzsteuer am Donnerstag für sich ein. Es gebe ähnlich der Gastronomie und Hotellerie nämlich auch keine "Nachholeffekte", weil ein verpasster Haarschnitt oder wegen des Lockdowns ausgefallener Massagetermin nicht doppelt nachgeholt werde.

Er argumentierte in der Nacht auf heute damit, dass die Absenkung in der Krise "wenig Effekt" habe: Die Entlastung sei schwach, wenn die Umsätze gerade gering seien. Bekanntlich herrschte bzw. herrscht in der Gastronomie und Hotellerie derzeit noch ein Lockdown - das bedeutet viel weniger Umsatz. Und genau daher sind die Branchenstimmen laut, die Hilfe doch beizubehalten wenn man endlich wieder Umsatz generieren dürfe, da kein Lockdown herrscht. Felbermayr erwartet nach dem Lockdown hingegen eine "starke Nachfrage", wodurch die "Gastro-Branche die Umsatzsteuer-Anpassung gut weitergeben kann". Mit dem Ausfallsbonus und weiteren Hilfen stehen aus Sicht des Ökonomen aber "andere, zielgerichtetere und billigere Hilfen" bereit.