Auch an die Datenschutzbehörde erfolge eine Anfrage, ob die öffentliche Nennung der Namen aus einem schulinternen Dokument eine Verletzung des Datenschutzes darstelle und eine Verwaltungsstrafe nach sich ziehen würde. Eine entsprechende Anzeige wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten könne allerdings nur von den Betroffenen selbst erstattet werden, so Petrik.
Tschürtz hatte am Donnerstag in seinem Redebeitrag zu einem FPÖ-Antrag auf Asylstopp eine Liste von 21 Kindernamen aus einer Wiener Neustädter Volksschule vorgelesen, die Migrationshintergrund vermuten lassen. Anschließend an die Nennung der Namen hatte der FPÖ-Klubobmann die Abschiebung straffälliger Asylwerber gefordert. Dafür erntete er Kritik nicht nur von allen anderen Landtagsfraktionen sondern auch aus der eigenen Bundespartei.