APA - Austria Presse Agentur

Umstrittene Reform der EU-Regeln für Fernfahrer beschlossen

Die umstrittene Reform der EU-Regeln für Fernfahrer ist endgültig beschlossen. Das Gesetzespaket wurde am Donnerstag vom EU-Parlament in Brüssel angenommen, nachdem kein Änderungsantrag die erforderliche Mehrheit erzielt hatte. Bis zuletzt gab es vor allem aus östlichen EU-Ländern noch heftigen Widerstand gegen die Neuregelungen.

Lkw-Fahrer dürfen ihre gesetzlichen Schlafpausen künftig nun nicht mehr im Fahrzeug verbringen. Ihr Dienstplan muss außerdem regelmäßige Fahrten in die Heimat zulassen. Bei längeren Auslandsaufenthalten unterliegen die Fahrer bis auf wenige Ausnahmen den sozialrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltslandes. Elektronische Fahrtenschreiber werden verpflichtend.

Sowohl unter den Mitgliedstaaten als auch im EU-Parlament war im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens heftiger Streit entbrannt. Besonders aus Deutschland, Frankreich und den Benelux-Staaten kamen Forderungen nach strengen Vorgaben, um Lohndumping osteuropäischer Speditionsunternehmen zu unterbinden. Politiker aus Polen, Bulgarien und anderen Ländern warfen ihren westlichen Nachbarn im Gegenzug Protektionismus vor.

Schließlich wurden die Osteuropäer überstimmt. Im Rat der Mitgliedstaaten wurde die westliche Position Ende 2018 gegen Widerstand aus neun Ländern per Mehrheitsentscheid durchgedrückt. Im EU-Parlament konnte auch eine Flut von Hunderten Änderungsanträgen ein positives Votum kurz vor der EU-Wahl im vergangenen Frühjahr nicht verhindern. Die Unterhändler der beiden Institutionen einigten sich anschließend dementsprechend.

Noch im April scheiterte eine Gruppe von zehn mehrheitlich östlichen Ländern mit dem Versuch, das Reformvorhaben unter Verweis auf die Folgen der Coronakrise auf den Transportsektor zu kippen. Im neu gewählten EU-Parlament, wo die Einigung noch einmal bestätigt werden musste, gab es nun erneut Dutzende Änderungsanträge, die jedoch keine Mehrheit fanden.

Die neuen Bestimmungen zu den gesetzlichen Pausenzeiten und Vorgaben für den Dienstplan treten damit in wenigen Wochen in Kraft. Für die Umsetzung neuer Regeln zur Kabotage, also wenn ein ausländisches Unternehmen eine Lieferleistung komplett innerhalb eines anderen Landes erbringt, und der sozialrechtlichen Bestimmungen gilt eine Übergangsfrist von 18 Monaten.