Umwidmung für Saudi-Villa: Naturschutz sah Projekt negativ

Der Prozess findet in Wels statt
Im Prozess um eine fragwürdige Umwidmung zugunsten eines saudi-arabischen Prinzen in Oberösterreich, für die viel Geld geflossen ist, ist am Mittwoch ein ehemaliger Naturschutz-Sachverständiger als Zeuge gehört worden. Er habe eine negative Stellungnahme abgegeben, sagte er - aber es sei nicht außergewöhnlich gewesen, dass trotzdem genehmigt wurde. Als Folge der Vorgänge rund um die Umwidmung muss sich ein ehemaliger Bürgermeister vor Gericht verantworten.

Zur Vorgeschichte: Ein saudi-arabischer Prinz wollte einen Ferienwohnsitz in der Gemeinde im Bezirk Vöcklabruck im Seengebiet errichten. Ein namhafter Unternehmer aus der Region trat als Vermittler auf. Einem Landwirt wurde ein Grünlandgrundstück günstig abgekauft und danach umgewidmet. Da keinerlei Anbindung zum bestehenden Siedlungsgebiet bestand, behalf man sich damit, dass man das Projekt als Hotel bezeichnete und das Areal als Bauland mit Sonderbetrieb Tourismus widmete. Im Gegenzug zahlte der Prinz einmalig mehr als fünf Millionen Schilling (rund 364.000 Euro) und dann jährlich 500.000 Schilling (36.336,42 Euro) bzw. später 50.000 Euro per anno an die Gemeinde.

Anzeige von BH brachte Fall ins Rollen

Das Projekt war in der Region durchaus bekannt, es gab sogar Medienberichte dazu. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft erfuhr aber erst 2023 durch eine Anzeige der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck im Rahmen der Gemeindeprüfung davon. Sie erhob Anklage gegen einen ehemaligen Bürgermeister wegen Geschenkannahme und Amtsmissbrauch. Die Tourismuswidmung sei "vorgeschoben" und das Anwesen ein Zweitwohnsitz gewesen, so der Anklagevertreter.

Zu diesem Schluss war auch der Zeuge, ein Naturschutzsachverständiger aus dem Raumordnungsverfahren, gekommen: Er sah eine Umgehung der Raumordnungsbestimmungen, indem man das Areal als Hotel widmete, obwohl es aus seiner Sicht ein Zweitwohnsitz gewesen sei. Das Ergebnis seiner Expertise war "eindeutig", erinnerte er sich. Aus Sicht des Naturschutzes sei das Projekt "als massiver Eingriff ins Landschaftsbild negativ zu beurteilen" gewesen.

"Generell so gewesen, dass die Argumente untergegangen sind"

Warum es dann dennoch umgesetzt wurde, wollte der Richter wissen. Antwort: Dass die Aufsichtsbehörde bei negativen Naturschutzstellungnahmen trotzdem Projekte durchgewunken habe, sei keine Seltenheit gewesen. "Es ist eigentlich generell so gewesen, dass die Argumente untergegangen sind und die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt wurde." In diesem Fall, der in seiner Berufserfahrung allerdings einzigartig gewesen sei, habe man sich auf wirtschaftspolitische und staatspolitische Interessen berufen, "das ist ja sogar in der Zeitung gestanden".

Er selbst habe in der Causa keinen Kontakt zu Landesregierungsmitgliedern gehabt, sagte der Zeuge. Am ersten Prozesstag war klar geworden, dass der damals zuständige Landeshauptmannstellvertreter Christoph Leitl (ÖVP) die Sache nicht selbst entscheiden wollte, sondern in die Landesregierung einbrachte. Dort wurde die aufsichtsbehördliche Genehmigung erteilt.

Der am Dienstag gestartete Prozess im Landesgericht Wels ist für insgesamt drei Tage anberaumt. Im Lauf des Tages sollen noch weitere Zeugen gehört werden. Ein Urteil ist am Donnerstag zu erwarten.

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