UN prüft Österreichs Einhaltung von Behindertenrechten

Die UN prüft, ob Österreich die Behindertenrechte-Konvention einhält
Ob Österreich seine menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber Menschen mit Behinderung erfüllt hat, ist Inhalt einer Staatenprüfung durch den Fachausschuss in Genf. Dieser prüft heute und morgen, ob und inwiefern die Republik Österreich die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-BRK) eingehalten hat. Die Ergebnisse der Prüfung werden zu verbindlichen Empfehlungen führen. Der Verein BIZEPS ortete "geschönte Darstellungen der Republik".

"Die Berichte der Zivilgesellschaft zeigen den Unterschied zwischen der von der Republik Österreich behaupteten und der tatsächlichen Situation auf", betonte Martin Ladstätter, Obmann des Zentrum für Selbstbestimmtes Leben (BIZEPS) in einer Aussendung am Dienstag. Die größten Mängel seien derzeit die Koordination zwischen Bund und Ländern, das Fehlen eines inklusiven Bildungssystems und das Fehlen von österreichweit einheitlichen, verpflichtenden Barrierefreiheitsstandards. Verbesserungspotenzial ortete der Monitoringausschuss zur Einhaltung der Konvention auch in den Bereichen Frauen mit Behinderungen und Persönliche Assistenz. Kritisiert wurde in der Vergangenheit unter anderem auch die Tatsache, dass Menschen in Behindertenwerkstätten Taschengeld statt Lohn erhalten.

Die Konvention ist in Österreich seit 2008 in Kraft, 2013 fand die erste Staatenprüfung statt, heuer folgt die zweite. Davor verfassen der Staat sowie der Monitoring-Ausschuss, Volks- und Behindertenanwaltschaft sowie Akteure der Zivilgesellschaft Berichte. Anschließend an den Prüfbericht erhält Österreich Handlungsempfehlungen, die zwar "politisch bindend" seien, bei Nichtumsetzung abgesehen von negativer Aufmerksamkeit auf internationaler Ebene aber keine Konsequenzen hätten, wurde bei einer Pressekonferenz von Interessensvertretern Anfang August betont.

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