APA - Austria Presse Agentur

Ungarn erhält EU-Geld nur bei Erfüllung "aller Bedingungen"

Im Streit um Rechtsstaatsverletzungen durch Ungarn demonstriert die EU-Kommission Härte. Die Regierung in Budapest müsse 27 Bedingungen erfüllen, um die auf Eis gelegten Milliardenhilfen zu erhalten, betonte EU-Budgetkommissar Johannes Hahn im "Standard" (Weihnachtsausgabe). "Das Geld wird erst fließen, wenn alle diese Bedingungen erfüllt sind", betonte Hahn. Die Brüsseler Behörde hatte zuvor mitgeteilt, sämtliche Gelder aus Kohäsionsfonds (22 Milliarden Euro) zurückzuhalten.

Als eine der Bedingungen nannte Hahn "eindeutige Zuständigkeiten" für die ungarische Anti-Korruptionsbehörde, damit diese "direkt und unabhängig" arbeiten könne. Die Gelder würden nach dem Prinzip "Auszahlen nach Lieferung" fließen, unterstrich Hahn. Bezüglich des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán gebe er sich "keinen Illusionen" hin, doch stehe das Land wirtschaftlich sehr unter Druck.

Die EU-Regierungen hatten vergangene Woche entschieden, einen Teil der blockierten Gelder für Ungarn freizugeben. Die Regierung in Budapest wertete dies als Erfolg. Hahn verwies diesbezüglich auf die Gelder im Umfang von 5,8 Milliarden Euro im EU-Wiederaufbaufonds. Diesbezüglich sei aber nur "das Konto für Ungarn eröffent, aber nichts eingezahlt" worden. Es sei verhindert worden, dass die Mittel für das Land für immer verloren seien. "Jetzt gilt das Prinzip Auszahlen nach Lieferung", pochte Hahn auf die Erfüllung der 27 Bedingungen.

Ministerpräsident Viktor Orban braucht das Geld für seine Wirtschaft, in der die Inflation auf 26 Prozent gestiegen ist. Zudem ist die Staatsverschuldung in die Höhe geschossen und der Wert der Währung Forint abgesackt. Während seiner mehr als zehnjährigen Regierungszeit hatte Orban bereits zahlreiche Auseinandersetzungen mit der EU, weil er die Grundsätze der liberalen Demokratie in Ungarn durch die Einschränkung der Rechte von Medien, Akademikern, Richtern, Nichtregierungsorganisationen, Migranten und LGBTI-Personen nach Ansicht der EU-Kommission und vieler Mitgliedstaaten beschädigt.