APA - Austria Presse Agentur

Ungarn schließt ab Dienstag Grenzen für Ausländer

Angesichts steigender Infektionszahlen verschärft die ungarische rechtsnationale Regierung die Corona-Bestimmungen und schließt ab 1. September die Grenzen des Landes.

Laut den im ungarischen Amtsblatt vom Samstag veröffentlichten Bestimmungen dürfen ausländische Staatsbürger nur in Sonderfällen nach Ungarn einreisen. Für Pendler gilt eine Sonderregelung. Eine Ausnahme gilt nur für jene Ausländer, die über eine ständige oder eine länger als 90 Tage gültige Aufenthaltsgenehmigung für Ungarn verfügen. Sie müssen sich ebenso wie ungarische Staatsbürger bei der Rückkehr nach Ungarn 14 Tage in Quarantäne begeben, nur nach zwei negativen Corona-Tests im Abstand von zwei Tagen dürfen sie die Quarantäne vorzeitig verlassen. Im Ausland durchgeführte Corona-Tests werden nicht anerkannt.

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Einreisen können weiter in Ungarn tätige ausländische Sportler, Sportexperten, Transportunternehmer, die Lastenverkehr abwickeln, Personen, deren persönliches Erscheinen wegen eines behördlichen Verfahrens erforderlich ist, oder jene, die eine Genehmigung eines Regierungsorgans für ihre Geschäftstätigkeit besitzen. Einreisen dürfen außerdem Studenten oder Personen, die zu familiären Ereignissen wie Taufen, Hochzeiten oder Beerdigungen anreisen oder über eine Einweisung in eine Gesundheitseinrichtung verfügen, weiter Personen, die an international relevanten Sport-, Kultur- oder kirchlichen Veranstaltungen teilnehmen wollen.

Für Pendler gilt eine Sonderregelung. Die Bürger des durch den Außenminister benannten Nachbarstaates sowie die dort lebenden ungarischen Staatsbürger dürfen sich höchstens für 24 Stunden in einer von der Staatsgrenze aus berechneten 30 km-Zone in Ungarn aufhalten und müssen diese innerhalb dieser 24 Stunden auch wieder verlassen