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Unterschiedliche Juristenmeinungen zu neuer Maskenverordnung

Nicht alle Verfassungsexperten teilen die Meinung, dass die seit einer Woche geltende teilweise Maskenpflicht in Geschäften vor dem Verfassungsgerichtshof - wo sie bereits anhängig ist - nicht standhalten wird.

Die Verfassungsrechtler Theo Öhlinger und Bernd-Christian Funk halten es für möglich, dass diese Verordnung des Gesundheitsministers nicht aufgehoben wird.

Die Begründung der Regierung, dass Lebensmittelgeschäfte für viele Menschen unvermeidbar sind, auch wenn sie sich vor Ansteckung fürchten, sei "nicht ganz unplausibel", sagte Öhlinger am Samstag im ORF-"Mittagsjournal". Ob die Regierungsargumente für den VfGH ausreichen, sei "eine Wertungsfrage, die man nicht vorhersagen kann".

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Die Frage sei, wie die Begründung der Regierung genau aussieht - ob nach dem Motto "Pi mal Daumenbreite" argumentiert wird oder mit empirischen Erhebungen, merkte Funk an. Denn die Verfassungsrichter hätten auf eine hinreichende Begründung für - grundsätzlich als zulässig erklärte - Differenzierungen bei den Corona-Maßnahmen gepocht, verwies der Verfassungsrechtler auf die jüngsten Erkenntnisse. Und stellte fest: "Die endgültige Antwort wird wiederum vom VfGH zu geben sein."

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Der frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller und der Verfassungsrechtler Heinz Mayer halten es - wie sie im "Standard" darlegen - hingegen für gut möglich, dass der VfGH auch die neue Maskenverordnung aufheben wird. Müller erachtet die Unterscheidung zwischen Lebensmittel- und sonstigen Geschäften für "sachlich nicht gerechtfertigt". Auch Mayer sieht keine triftige Begründung für die Differenzierung zwischen den Geschäftstypen.

Seit 24. Juli ist (neben wie bisher Apotheken und Öffis) der Mund-Nasen-Schutz auch für den Lebensmittelhandel, Tankstellenshops, Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch in Gesundheitseinrichtungen vorgeschrieben.

Für die Opposition war die Diskussion um die Masken-Verordnung Anlass für Kritik an der Regierung. "Nach dem Chaos bei den Einreisebestimmungen, der Corona-Ampel und Köstingers gescheiterter Tourismus-Strategie rund um St. Wolfgang geht der Regierungspfusch weiter", befand SPÖ-Gesundheitssprecher Philip Kucher in einer Aussendung.

FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz sah "das Verordnungschaos in diesem Coronawahnsinn der schwarz-grünen Regierung prolongiert" - und kritisierte den Mund-Nasen-Schutz an sich als "massive Beschränkung von Freiheits- und Persönlichkeitsrechten".

"Der Fehlerteufel ist offenbar ein Markenzeichen in den Verordnungen des Gesundheitsministers", konstatierte NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker - und nahm Minister Rudolf Anschober (Grüne) in die Pflicht: Inzwischen wäre es "unglaubwürdig, sich auf ,übermüdete' Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auszureden". Denn Verordnungen würden nur in Kraft treten, wenn der Gesundheitsminister persönlich seine Unterschrift daruntersetzt.