APA - Austria Presse Agentur

Urteil im Rechtsstreit um Pippi-Langstrumpf-Lied erwartet

Im Streit um das Urheberrecht an dem Lied "Hey, Pippi Langstrumpf" will das Landgericht Hamburg in Deutschland am Mittwoch (14.00 Uhr) ein Urteil verkünden. Mit einem Unterlassungsantrag will die Erbengemeinschaft der schwedischen Kinderbuchautorin Astrid Lindgren (1907-2002) erreichen, dass sie an den Einnahmen aus der Verbreitung des Liedes beteiligt werden und die Erfinderin von Pippi Langstrumpf als Mitautorin genannt wird.

Die Erben hatten die Filmkunst-Musikverlags- und Produktionsgesellschaft (München) und die Witwe des Liedautoren Wolfgang Franke verklagt. Franke hatte die deutsche Textversion des Liedes zur Fernsehserie gedichtet, die 1969 herauskam. Ob Lindgren ihm die alleinige Nutzung der Rechte erlaubt hat, war im Verfahren zunächst unklar. Aus der Korrespondenz zwischen beiden gehe das nicht eindeutig hervor, hatte das Gericht bei einer Verhandlung im vergangenen Jahr erklärt. Nach Ansicht der Kläger hatte Lindgren nicht zugestimmt.

Sollte das Gericht der Klage stattgeben, werde das Lied trotzdem weiter gespielt werden dürfen, versicherte der Vertreter der Lindgren-Erben, Ralph Oliver Graef. Allerdings würde nach seiner Ansicht der Druck auf die Gegenseite steigen, einer Einigung zuzustimmen.