Die Verhandlung musste zum Teil wiederholt werden, da das Oberlandesgericht Wien (OLG) Widersprüche im Ersturteil aufgezeigt hatte. Strache und der mitangeklagte Eigentümer der Privatklinik Währing, Walter Grubmüller, waren 2021 zu bedingten Haftstrafen verurteilt worden.
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Aufgehobenes Ersturteil wegen Bestechlichkeit
Das vom OLG aufgehobene Ersturteil gegen Strache wegen Bestechlichkeit betrug konkret 15 Monate, Grubmüller erhielt zwölf Monate. In dem Verfahren geht es um einen vermuteten Gesetzeskauf im Zusammenhang mit der Privatklinik Währing. Der Klinik-Betreiber hatte der Bundes-FPÖ insgesamt 12.000 Euro für einen - in der parlamentarischen Praxis eigentlich aussichtslosen Initiativantrag der damaligen Oppositionspartei - gespendet.
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Bereits am Montag wurden Zeugen, die bereits vergangenes Jahr ausgesagt hatten, erneut befragt. Am Donnerstag wird das Prozedere fortgesetzt, bevor es voraussichtlich anschließend ein erneutes Urteil in der Causa geben soll.