APA - Austria Presse Agentur

Urteil nach tödlicher Messerattacke von Chemnitz steht

Gut 20 Monate nach dem tödlichen Messerangriff von Chemnitz ist das Urteil rechtskräftig. Der deutsche Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, wie das Gericht am Freitag in Leipzig mitteilte. Wegen des Angriffs auf einen 35-jährigen Deutschen hatte das Landgericht Chemnitz einen Syrer wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Der Bundesgerichtshof schloss sich diesem Urteil nun an. Der Fall hatte im August 2018 auch international für Aufsehen gesorgt. Nach dem Tod des Deutschen am Rande des Stadtfestes hatte es rassistisch motivierte Übergriffen gegeben, die noch mehr als das Verbrechen selbst ein Schlaglicht auf Chemnitz warfen.

Der Angeklagte Alaa S. bestritt in Vernehmungen, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. Während des fünfmonatigen Prozesses schwieg er dann. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts kam jedoch zu der Überzeugung, dass er gemeinsam mit einem flüchtigen Iraker den deutschen Staatsbürger Daniel H. erstochen hat. "Es besteht kein Zweifel an der Schuld des Angeklagten", hatte die Vorsitzende Richterin Simone Herberger damals erklärt. Nach dem mutmaßlichen Mittäter wird weiterhin gefahndet.

Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entschied nun: "Die Überprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben." Die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der Angeklagte der Täter war, sei frei von Rechtsfehlern. Die Ausführungen des Landgerichts dazu seien weder lückenhaft noch unklar oder widersprüchlich.

Verteidigerin Ricarda Lang hatte der Kammer Befangenheit vorgeworfen. Das Gericht sei "nicht unbeeinflusst" von den politischen Verhältnissen in Chemnitz gewesen. Der Bundesgerichtshof kam nun aber zu der Überzeugung, dass sich das Landgericht auf eine Vielzahl von ineinandergreifenden Zeugenaussagen und objektiven Befunden gestützt habe.