Ein Sprecher des OGH bestätigte der APA einen entsprechenden Bericht der "Kronen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe). Geldstrafen seien bereits zurückgezahlt worden. Der OGH hatte bereits am 19. Juli einer Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur entsprochen. Der angeklagte Tatbestand sei nicht erfüllt.
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In den vergangenen Jahren hatten etliche Prüflinge in der Steiermark umfangreiche technische Ausrüstung verwendet, um durch die theoretische Führerscheinprüfung zu kommen - einige waren von den Prüfern erwischt worden. Die Aspiranten für den rosa Schein hatten Empfangs- und Sendeeinrichtung an Körper und Kleidung, Minikameras zur Übertragung und auch Mobiltelefone in Verwendung. So ließen sie sich von Komplizen außerhalb des Prüfungsraumes Antworten auf Prüfungsfragen einsagen.
Nach polizeilichen Ermittlungen hatte es Anzeigen gesetzt und schließlich Gerichtsprozesse - einige "Prüflinge" waren zu Geldstrafen zwischen 800 und über 2.600 Euro verdonnert worden. Jedoch: Die Generalprokuratur regte die Überprüfung der teils schon rechtskräftigen Urteile an, der OGH kam nun zu dem Erkenntnis: Der angeklagte Paragraf - Urkundenfälschung - passte "im weitesten Sinne nicht zum Tatbestand", so unerfreulich das Verhalten der Angeklagten auch gewesen sei. Auf die Frage, was nun noch rechtlich möglich sei, hieß es, es sei wohl rechtlich abgeschlossen.