Nach Tod eines Säuglings: Mordanklage gegen Vater

Nahaufnahme eines Polizeiwagens
Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Fall eines mutmaßlich an den Folgen eines Schütteltraumas gestorbenen Babys gegen den Vater Anklage erhoben.

Das teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Montagnachmittag auf APA-Anfrage mit, nachdem das Schriftstück der Verteidigerin zugestellt wurde. Die Mordanklage ist nicht rechtskräftig. Der 29-Jährige hat 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch zu erheben.

Für den Säugling kam jede Hilfe zu spät

Die Mutter des Baby hatte am 3. Februar um 23.00 Uhr mit dem drei Monate alten Buben ein Krankenhaus aufgesucht, wo unverzüglich mit der Behandlung des mutmaßlich misshandelten Säuglings begonnen wurde. Für das Baby kam jede ärztliche Hilfe zu spät. Das Kleinkind dürfte schon zum Zeitpunkt der stationären Aufnahme keine Gehirnfunktionen mehr gehabt haben. Am 6. Februar wurden die lebenserhaltenden Geräte abgeschaltet und der Bub für Tod erklärt.

Das Spital alarmierte in weiterer Folge die Polizei, da sich bei dem Baby die typischerweise auf ein so genanntes Schütteltrauma hindeutenden Hirnverletzungen zeigten. Zudem wies das Baby neben den Kopfverletzungen auch eine gebrochene Rippe und einen gebrochenen Arm auf.

U-Haft

Die Eltern wurden in weiterer Folge wegen Mordverdachts fest- und in U-Haft genommen. Die Mutter wurde Ende Mai enthaftet, weil aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen die 26-Jährige kein dringender Tatverdacht mehr gegeben war. Daran hat sich bis zuletzt nichts mehr geändert, während für die Anklagebehörde die Beweislage ausreichend war, um dem Vater das vorsätzliche Töten seines Sohnes vorzuwerfen.

Zum einen hätten das Obduktionsgutachten und weitere Befunde ergeben, dass das Baby "eindeutig" an den Folgen eines Schütteltraumas gestorben sei, hieß es bereits Ende Mai seitens der Staatsanwaltschaft. Die Gutachten seien "entscheidend" gewesen, bekräftigte Behördensprecherin Bussek nun gegenüber der APA. Zudem hätte sich herausgestellt, dass die dem Baby beigebrachten Verletzungen "in die Zeiträume passen, wo er (der Angeklagte, Anm.) mit ihm alleine war".

Mann bestreitet Tat

Der Vater hat stets bestritten, seinem Sohn Gewalt angetan zu haben. Er könne sich die Verletzungen nicht erklären, beteuerte er nach seiner Festnahme. Zeugen von gewalttätigen Tathandlungen gibt es wohl auch nicht. Die Mutter war zum Zeitpunkt, als die letzten Endes tödlichen Verletzungen entstanden sein dürften, nachweislich nicht zu Hause, sondern auf einer Feier, während der Vater das Kind in Obhut hatte. Auch für ältere Verletzungen kommt die 26-Jährige für die Staatsanwaltschaft nicht in Frage.

Die Verteidigerin des Mannes, Astrid Wagner, hatte als mögliche Ursache der Verletzungen Komplikationen bei der schwierigen Geburt - das Kind wurde mittels Saugglocke entbunden - ins Treffen geführt. Wagner war für die APA am Montagnachmittag vorerst telefonisch nicht erreichbar.

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